Naturschutzverband klagt gegen Fischotter-Abschuss in Bayern
REGENSBURG. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat Klage gegen die von der Regierung der Oberpfalz erlassene Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern eingereicht. Zudem wurde ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Regensburg gestellt.
Die Allgemeinverfügung legt eine jährliche Obergrenze von 23 getöteten Tieren im Regierungsbezirk fest. Grundlage dieser Entscheidung ist eine geschätzte Population von etwa 393 Fischottern in der Region.
Kritik an der Abschusserlaubnis
Die Naturschutzinitiative argumentiert, dass wirtschaftliche Interessen von Fischwirten nicht pauschal über den Schutz einer streng geschützten Art gestellt werden dürfen. „Wenn Fischwirte Verluste erleiden, denken sie oft zuerst an die Beseitigung der Beutegreifer statt an nachhaltige Schutzmaßnahmen“, erklärten der bayerische NI-Landesvorsitzende Harry Neumann und Dr. Wolfgang Epple, Wissenschaftlicher Beirat der NI.
Nach deutschem Naturschutzrecht (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) sei der Abschuss eines Fischotters nur in gut begründeten Einzelfällen zulässig. Eine generelle Abschusserlaubnis durch eine Allgemeinverfügung könne nach Auffassung der NI nicht mit der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) vereinbart werden.
Rechtliche Bedenken gegen bayerische Regelung
Laut NI weicht die bayerische Regelung von den europäischen Vorgaben ab, indem sie Ausnahmen vom Artenschutz nicht nur in Einzelfallentscheidungen, sondern auch über eine allgemeine Verordnung zulässt. Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Regierungsbezirke die Höchstzahl der zu tötenden Tiere selbst festlegen dürfen. Dies könnte nach Ansicht der NI ein Verstoß gegen die FFH-Richtlinie darstellen.
Populationszahlen und Auswirkungen des Abschusses
Ein weiterer Kritikpunkt ist die unsichere Datenlage zur Fischotterpopulation. Die Regierung der Oberpfalz beruft sich auf ein unveröffentlichtes Gutachten aus dem Jahr 2023, das die Population auf 393 Tiere schätzt. Laut Bayerischer Landesanstalt für Landwirtschaft könnte die tatsächliche Zahl jedoch deutlich niedriger liegen. Die genaue Bestandszahl ist für die Festlegung der zulässigen Abschusszahlen entscheidend.
Zudem kritisiert die NI die Annahme, dass die Population durch Zuwanderung aus Tschechien und Österreich stabil bleibt. Diese Sichtweise ignoriere die gesamtdeutsche und westeuropäische Population, die noch immer gefährdet sei. Straßenverkehrsunfälle und andere Bedrohungen gefährden die Art zusätzlich.
Hinterfragen der Effektivität des Abschusses
Die NI stellt zudem infrage, ob der Abschuss von Fischottern überhaupt zur Lösung des Problems beiträgt. „Neue Tiere würden rasch nachwandern, und wenn vor allem Elterntiere geschossen werden, könnte dies sogar dazu führen, dass unerfahrene Jungtiere vermehrt Fischteiche aufsuchen“, so die Experten der NI.
Die Naturschutzinitiative fordert daher, dass Abschussgenehmigungen nur in gut begründeten Einzelfällen erteilt werden dürfen. „Eine pauschale Genehmigung ist nicht mit dem Artenschutz vereinbar“, betonen Neumann und Epple.