Cannabis-Freigabe sorgt für Verwirrung: Wo in Bayern der Joint zur Falle wird
Spielplätze, Grenzkontrollen, Autobahnraststätten – trotz Legalisierung ist der Konsum von Cannabis in Bayern mit zahlreichen Einschränkungen verbunden. Besonders junge Konsumenten geraten schnell ins Visier der Ordnungshüter.
MÜNCHEN. Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis im vergangenen Jahr sind viele Konsumentinnen und Konsumenten verunsichert. Was darf man – und vor allem: wo? Besonders in Bayern bleibt die Linie hart, die Toleranz gering. Der Freistaat setzt die neuen Regeln des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) mit Nachdruck um – und das führt regelmäßig zu Anzeigen, Bußgeldern und Einträgen ins polizeiliche Register.
Ein aktueller Fall aus Oberfranken zeigt, wie schnell aus einer vermeintlich harmlosen Pause ein rechtliches Problem werden kann:
Joint auf dem Rastplatz – Bußgeld folgt
Ein 21-jähriger Thüringer wollte am Rastplatz Frankenwald an der A9 lediglich entspannen. Als Beifahrer nutzte er die Pause, um einen Joint zu rauchen – in Sichtweite eines Kinderspielplatzes, während Kinder anwesend waren. Was er nicht wusste (oder ignorierte): Laut KCanG ist das in Bayern ausdrücklich verboten.
Spielplätze zählen zu den sogenannten „Tabuzonen“, ebenso wie Schulhöfe, Sportstätten und Kindertagesstätten – und zwar in einem Radius von 100 Metern. Das Bußgeld kann bis zu 500 Euro betragen. Die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Fallstricke im Alltag: Wo der Joint zum Problem wird
Viele Konsumenten wähnen sich seit der Freigabe in Sicherheit – doch gerade in Bayern lauern zahlreiche Fallstricke im Alltag:
- Spielplätze & Schulen: In einem 100-Meter-Radius um Spielplätze, Schulen und Kitas ist der Konsum streng verboten – unabhängig davon, ob Kinder anwesend sind oder nicht.
- Autobahnraststätten: Wer hier konsumiert, sollte sich bewusst sein: Viele Anlagen verfügen über Spielbereiche – wie im Fall des 21-Jährigen. Zudem finden hier häufig Kontrollen statt.
- Innenstädte & Fußgängerzonen: Öffentlicher Konsum ist zwar erlaubt – aber nur, wenn keine Minderjährigen in Sichtweite sind. Ein kurzer Blickkontakt reicht oft aus, um eine Anzeige zu rechtfertigen.
- Grenzregionen: Bayern ist bekannt für seine rigiden Grenzkontrollen. Wer dort auch nur geringe Mengen bei sich führt – selbst innerhalb der erlaubten 25 Gramm – riskiert eine Anzeige, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass die Ware aus dem Ausland stammt. Ein Eintrag im BTM-Register (Betäubungsmittelregister) kann die Folge sein – mit Konsequenzen etwa für den Führerschein oder berufliche Perspektiven.
- Bahnhöfe & öffentliche Verkehrsmittel: In und um Bahnhöfe, Haltestellen und im ÖPNV ist der Konsum untersagt. Auch hier drohen empfindliche Strafen.
Bayern bleibt hart
Während andere Bundesländer Cannabis-Konsumenten teilweise mit mehr Gelassenheit begegnen, verfolgt Bayern eine Null-Toleranz-Linie. Innenminister Joachim Herrmann hatte bereits im Vorfeld betont, man werde „jede Möglichkeit nutzen“, um den Konsum im öffentlichen Raum zu unterbinden.
Das bedeutet: Auch legale Konsumenten müssen sich im Freistaat auf strenge Kontrollen und harte Sanktionen einstellen.
📌 Infobox: Wo ist Kiffen in Bayern tabu?
Laut Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist der öffentliche Konsum an bestimmten Orten streng untersagt. In Bayern wird besonders scharf kontrolliert.
🚫 Verboten ist der Konsum:
- In Sichtweite von Minderjährigen
→ z. B. in Parks, Fußgängerzonen, Badeseen – sobald Kinder oder Jugendliche in der Nähe sind - Im Umkreis von 100 Metern um:
- Kinderspielplätze
- Schulen & Kitas
- Sportplätze & Freizeiteinrichtungen für Jugendliche
- An und in öffentlichen Verkehrsmitteln
→ Bahnhöfe, Haltestellen, Züge, Busse etc. - Auf Rastanlagen & Autobahnparkplätzen,
wenn Spielbereiche oder Familienzonen in der Nähe sind - In Grenznähe,
besonders bei Kontrollen – hier gelten strengere Maßstäbe
⚠️ Tipp: Wer ganz sicher gehen will, konsumiert privat – außerhalb der Sichtweite anderer, besonders von Minderjährigen.
🧾 Mögliche Konsequenzen:
Eintrag ins BTM-Register, der auch den Führerschein kosten kann
Bußgelder bis zu 500 Euro
Anzeige als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat