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Teilnahme von Auslandsdeutschen an der Bundestagswahl 2025

WEIDEN. Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bietet auch Auslandsdeutschen die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Deutsche Staatsangehörige ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen wählen, sofern sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis rechtzeitig beantragen.

Wer ist wahlberechtigt?

Auslandsdeutsche sind wahlberechtigt, wenn sie:

  • volljährig sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • und die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 02. Februar 2025 bei der Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes im Bundesgebiet beantragt haben.

Zudem gelten folgende Voraussetzungen:

  • Nach Vollendung des 14. Lebensjahres muss der Antragsteller mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, und dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen.
  • Alternativ reicht es aus, wenn eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland besteht und die Person von diesen betroffen ist.

Die zweite Regelung betrifft vor allem:

  • Berufspendler, die in Deutschland arbeiten,
  • Medienschaffende bei deutschsprachigen Medien im Ausland,
  • Beschäftigte an deutschen Auslandsvertretungen, Instituten oder Schulen.

So wird die Eintragung beantragt

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt über ein spezielles Formular. Dieses steht auf der Website der Stadt Weiden bereit:
www.weiden.de/stadt/rathaus/wahlen.

Weitere Informationen

Ausführliche Hinweise zur Stimmabgabe für Auslandsdeutsche finden Interessierte auf der Website der Bundeswahlleiterin:
www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.