Polizeibericht aus Sulzbach-Rosenberg: Verstöße und Konsequenzen
Sulzbach-Rosenberg – Die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg führte am Dienstag mehrere Verkehrskontrollen sowie Schulwegüberwachungen durch. Dabei stießen die Beamten auf verschiedene Verstöße, die von fehlender Fahrerlaubnis über jugendliches Fehlverhalten bis hin zu Alkohol am Steuer reichten.
Trotz Führerschein: Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
Sulzbach-Rosenberg – Ein 22-jähriger Fahrer geriet am 07. Januar 2025 in eine Verkehrskontrolle, bei der ein folgenschwerer Fehler ans Licht kam. Der junge Mann führte ein Fahrzeug mit einem Pferdeanhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht über vier Tonnen betrug. Für diese Kombination wäre eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen. Vorlegen konnte der Fahrer jedoch nur einen Führerschein der Klasse B. Die fehlende Überprüfung des Gesamtgewichts vor der Fahrt wurde ihm zum Verhängnis und führte zu einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der unbeladene Anhänger musste vor Ort abgestellt werden, bevor der Mann seine Fahrt fortsetzen durfte.
15-Jährige mit E-Zigarette erwischt
Sulzbach-Rosenberg – Eine Jugendliche wurde am 07. Januar 2025 während einer Schulwegüberwachung mit einer E-Zigarette erwischt. Die 15-Jährige zeigte sich wenig bemüht, das Gerät vor den Beamten zu verbergen, und gab falsche Angaben zu Alter und Schulzugehörigkeit. Nachdem die Polizei ihre Identität feststellte, wurde die Mutter informiert. Diese zeigte wenig Verständnis für das Verhalten ihrer Tochter und stimmte der Einziehung der E-Zigarette zu. Rechtliche Konsequenzen hat die Schülerin nicht zu befürchten, kam jedoch mit einer Belehrung davon.
Ein Bier zu viel – Fahrverbot und Geldstrafe
Sulzbach-Rosenberg – Bei einer Verkehrskontrolle am Nachmittag des 07. Januar 2025 fiel ein 70-jähriger Autofahrer wegen einer leeren Bierflasche im Fahrzeug auf. Auf Nachfrage gestand der Mann, kurz vor der Fahrt ein Bier konsumiert zu haben – offenbar nicht das einzige. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert knapp über der 0,5-Promille-Grenze. Die Folgen: ein Punkt in Flensburg, ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld.