Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Schlagenlinien mit E-Scooter

NEUSTADT/WN. Am frühen Sonntagmorgen, gegen 2.40 Uhr, fiel einer Polizeistreife in der Bahnhofstraße in Neustadt/WN ein junger Mann mit seinem E-Scooter auf, der in Schlangenlinien fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle wurde dann die Alkoholisierung des E-Roller-Fahrers festgestellt. Dieser musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen. Um eine erneute Fahrt zu verhindern, wurde das Elektrokleinstfahrzeug vorläufig sichergestellt.  Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Stichwort:

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge

Deshalb gelten auch hier die Promillegrenzen – das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht.