BlaulichtOberpfalz

Mit explosiver Fracht unterwegs: Bundespolizei stellt 42 Kilogramm Pyrotechnik in Pkw sicher

Waidhaus – Einen brisanten Fund machten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Samstag, den 23. November. Im Rahmen einer Kontrolle in Waldsassen entdeckten sie 42 Kilogramm Pyrotechnik im Kofferraum eines Pkw. Der 20-jährige Fahrer hatte die erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörper in Tschechien erworben und ohne die erforderliche Genehmigung nach Deutschland eingeführt. Nun drohen ihm empfindliche Strafen.

Überraschung im Kofferraum

Der Kofferraum des Fahrzeugs ließ die Beamten staunen: Bis zum Rand gefüllt mit Knallern, Raketen und Böllern. Der junge Deutsche war offenbar auf einer Einkaufstour jenseits der Grenze. Ohne die notwendige sprengstoffrechtliche Erlaubnis ist die Einfuhr dieser Pyrotechnik jedoch ein klarer Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

Die Bundespolizisten stellten die gesamte Ladung sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer ein. Doch dies war nicht der einzige Fall an diesem Tag: In neun weiteren Fällen wurden insgesamt weitere 18 Kilogramm nicht zugelassener Pyrotechnik beschlagnahmt. Auch hier ergingen Strafanzeigen.

Warnung vor Feuerwerkskäufen in Tschechien

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus appelliert eindringlich an die Bevölkerung, Feuerwerkskörper nicht in grenznahen Märkten in Tschechien zu erwerben. Das vermeintliche Schnäppchen kann teuer werden – und gefährlich.

2023 in Zahlen:

  • 233 Strafanzeigen wegen der Einfuhr von erlaubnispflichtiger Pyrotechnik
  • 870 Kilogramm sichergestellte Feuerwerkskörper

Vor allem illegale Produkte wie die beliebten „Salute“ oder „La Bomba“ stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Diese Böller enthalten oft deutlich höhere Mengen an Sprengstoff als in Deutschland erlaubt und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben.

Welche Feuerwerkskörper sind in Deutschland erlaubt?

Nur Produkte mit dem Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und einer CE-Kennzeichnung dürfen eingeführt werden. Diese müssen zudem deutsche Gebrauchshinweise enthalten.
Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien unterteilt:

  • F1: Erlaubnisfrei (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen)
  • F2: Erlaubnisfrei mit BAM- und CE-Kennzeichnung (z. B. Raketen, Böller)
  • F3 und F4: Erlaubnispflichtig

Wer ohne Zulassung Feuerwerkskörper importiert, riskiert neben Geldstrafen auch Gefängnisstrafen. Zudem bergen gefälschte Produkte – selbst bei korrekter Anwendung – hohe Verletzungsgefahr.

Gefährliche Schnäppchen

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor der Verwendung und Einfuhr nicht zugelassener Pyrotechnik. Gefälschte Kennzeichnungen auf Produkten erschweren die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Artikeln. Besonders erschreckend: Die Verwendung von Industriesprengstoff in minderwertigen Produkten kann zu schweren Verletzungen führen.

Tipp der Polizei: Kaufen Sie Feuerwerk nur bei seriösen Händlern in Deutschland. Das vermeidet nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern sorgt auch für ein sicheres Silvesterfeuerwerk.