Grenzkontrolle: Bundespolizei stoppt Albaner mit verbotenem Messer
Waidhaus – Im Rahmen verstärkter Grenzkontrollen hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Dienstag (27. Mai) einen albanischen Staatsangehörigen an der A6 gestoppt. Der 20-Jährige war mit einem Fernreisebus aus Tschechien unterwegs – und hatte neben einem ungültigen Reisedokument auch ein verbotenes Einhandmesser im Gepäck.
Bei der Kontrolle des Reisebusses, der aus Tschechien kam, legte der Mann den Beamten zunächst einen albanischen Reisepass vor. Doch beim Datenabgleich im Fahndungssystem stellte sich heraus: Gegen ihn besteht ein Einreiseverbot der tschechischen Behörden. Zusätzlich präsentierte er ein sogenanntes „Act“-Dokument, das ihn verpflichtet, die Tschechische Republik innerhalb weniger Tage zu verlassen.
Die Beamten nahmen den Mann genauer unter die Lupe – und fanden im Rucksack des 20-Jährigen ein Einhandmesser. Derartige Messer gelten in Deutschland als verbotene Waffen. Laut Bundespolizei ist sowohl der Besitz als auch das Mitführen solcher Gegenstände strafbar.
Da der Albaner keine weiteren gültigen Dokumente zur Einreise vorweisen konnte, verweigerten ihm die Bundespolizisten die Einreise nach Deutschland. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er an der Grenze zurückgewiesen und den tschechischen Behörden übergeben.
Die Bundespolizei nutzte den Vorfall, um erneut auf die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen bei der Mitnahme verbotener Gegenstände hinzuweisen. Reisende werden eindringlich gebeten, sich vor Reiseantritt über die geltenden Vorschriften zu informieren.
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