Schwarzarbeit über Jahre: Gastronom verurteilt – Behörden decken System auf
SCHWANDORF. Durch das koordinierte Vorgehen mehrerer Behörden ist im Landkreis Cham ein Fall von Schwarzarbeit aufgeflogen. Ein Gastronom hatte über mehr als zwei Jahre hinweg Beschäftigte nicht ordnungsgemäß angemeldet und Sozialabgaben in erheblichem Umfang hinterzogen. Das Amtsgericht Viechtach verurteilte den Mann nun zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Betriebsprüfung der Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd. Dabei entdeckte Unregelmäßigkeiten wurden an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamt Regensburg weitergeleitet. Die Zöllner nahmen daraufhin eigene Ermittlungen auf.
Parallel dazu bestanden bei der AOK Bayern Beitragsrückstände im mittleren fünfstelligen Bereich. In der Folge wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, während die Staatsanwaltschaft Landshut ein Ermittlungsverfahren einleitete. Später wurden die Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf gebündelt.
Verschleierung durch falsche Buchungen
Die weiteren Ermittlungen übernahm erneut die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei stellte sich heraus, dass der Angeklagte in insgesamt 27 Fällen Beschäftigte nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet hatte. Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wurden somit nicht abgeführt.
Um die illegalen Zahlungen zu verschleiern, wurden diese in der Buchhaltung als „Haushaltsführung“ oder „Sonstige Auslagen“ deklariert. Tatsächlich handelte es sich um Lohnzahlungen. Der entstandene Schaden summiert sich auf rund 19.100 Euro.
Geständnis vor Gericht
Vor dem Amtsgericht Viechtach zeigte sich der Angeklagte geständig. Das Gericht wertete dies ebenso strafmildernd wie sein bisher unbelastetes Vorleben. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte auch die Verfahrenskosten tragen.
Eine Sprecherin des Hauptzollamts betont: Die enge Zusammenarbeit zwischen Zoll, Rentenversicherung, Krankenkassen und Justiz sei entscheidend, um solche Fälle aufzudecken. Schwarzarbeit schade nicht nur dem Staat und ehrlichen Betrieben, sondern vor allem auch den Beschäftigten selbst – etwa durch fehlenden Versicherungsschutz oder Rentenansprüche. Mit der Verurteilung gilt der Gastronom nun als vorbestraft.
Foto: Zoll
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