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Bayerischer Landtag beschließt neue Altersgrenze für Feuerwehrdienst

Feuerwehrgesetz-Novelle tritt zum 16. Juli in Kraft – Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben – Weitere Verbesserungen beschlossen

MÜNCHEN. Der Bayerische Landtag hat grünes Licht für eine umfassende Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gegeben. Innenminister Joachim Herrmann sprach von einem „wichtigen Schritt zur Stärkung des Feuerwehrwesens“ im Freistaat. Die Gesetzesänderung wird am 15. Juli 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt bereits einen Tag später, am 16. Juli, offiziell in Kraft.

Besonders hervorzuheben ist die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst: Künftig dürfen Feuerwehrmänner und -frauen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter – derzeit 67 Jahre – aktiv bleiben. Zuvor war mit 65 Jahren Schluss. Herrmann betonte, die Änderung sei eine Reaktion auf die höhere Lebenserwartung und die verbesserte körperliche Fitness vieler über 60-Jähriger.

Einstimmige Zustimmung im Landtag

Alle zuständigen Ausschüsse hatten im Gesetzgebungsverfahren ohne Gegenstimmen und ohne Änderungswünsche votiert. Dies unterstreicht die breite politische Unterstützung für die Neuerungen. „Wir stehen unseren Feuerwehren als starker Partner zur Seite“, so Herrmann. In Bayern sind rund 320.000 der insgesamt etwa 328.000 Feuerwehrkräfte ehrenamtlich tätig – ein Rückgrat der öffentlichen Sicherheit, das laut Herrmann auch künftig gestärkt werden müsse.

Weitere Kernpunkte der Reform

Neben der neuen Altersgrenze sieht die Gesetzesnovelle auch eine Reihe weiterer Verbesserungen vor:

  • Entschädigungen für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene
  • Regelungen zum Kostenersatz bei Fehlalarmen, etwa durch automatische eCall-Notrufe
  • Datenschutzrechtliche Klarstellung bei Videoaufzeichnungen, etwa durch Drohnen oder Löschroboter im Einsatz

Damit reagiert die Staatsregierung auf aktuelle Entwicklungen und technische Neuerungen im Feuerwehrdienst. Ziel sei es, die Feuerwehren auch organisatorisch und rechtlich zukunftsfähig aufzustellen.

Weitere Informationen online

Eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte der Gesetzesnovelle stellt das Bayerische Innenministerium auf seiner Website zur Verfügung:
👉 stmi.bayern.de – Gesetzentwürfe

Oberpfalz24.de hatte bereits über die geplante Anhebung der Altersgrenze berichtet:
👉 Feuerwehrdienst jetzt bis 67: Bayern hebt Altersgrenze an

Mit der nun beschlossenen Reform unterstreicht der Freistaat die hohe Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrkräfte – und schafft zugleich moderne, praxistaugliche Rahmenbedingungen für den Einsatz im Ernstfall.