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Feuerwehrdienst jetzt bis 67: Bayern hebt Altersgrenze an

Der Ministerrat hat grünes Licht für eine bedeutende Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gegeben. Künftig soll die Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betont: „Damit sichern wir auch für die Zukunft das große Helferpotenzial im Freistaat Bayern.“

Wichtige Änderungen im Feuerwehrgesetz

Neben der Anhebung der Altersgrenze gibt es weitere Anpassungen im Feuerwehrgesetz, die aus der Verbandsanhörung hervorgegangen sind:

  • Streichung der individuellen Verlängerungsmöglichkeit: Die ursprünglich geplante Möglichkeit, den aktiven Dienst im Einzelfall um bis zu drei Jahre zu verlängern, wurde verworfen.
  • Beibehaltung der vierjährigen Wartezeit für Kommandanten: Wer sich zum Feuerwehrkommandanten wählen lassen möchte, muss weiterhin mindestens vier Jahre aktiven Dienst vorweisen.
  • Entschädigungen für Ausbilder: Landkreise können nun ehrenamtliche Ausbilder finanziell entschädigen. Diese Neuerung soll insbesondere kleinere Gemeinden unterstützen, die auf ergänzende Ausbildungsangebote auf Kreisebene angewiesen sind.
  • Kostenersatz bei Fehlalarmierungen: Gemeinden können künftig Ersatz für Kosten durch Fehlalarme verlangen, die durch sogenannte eCall-Notrufsysteme in Fahrzeugen oder durch Smartphones und Smartwatches ausgelöst wurden. Auch bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe soll ein Kostenersatz möglich sein. „Wir möchten die Dienstleister stärker in die Pflicht nehmen, um die Feuerwehrkräfte zu entlasten“, erklärte Herrmann.

Stärkung der Feuerwehren für die Zukunft

Mit diesen Änderungen soll das Feuerwehrwesen in Bayern zukunftsfähig gestaltet werden. Der Innenminister betonte die Bedeutung der rund 328.000 aktiven Feuerwehrkräfte, von denen 320.000 ehrenamtlich tätig sind: „Mit dem neuen Gesetzentwurf machen wir unsere Feuerwehren fit für die Zukunft und würdigen ihre wertvolle Arbeit.“

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bayerischen Landtag zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.