Zoll nimmt Mindestlohnverstöße ins Visier: Schwerpunktprüfung in der Oberpfalz und Mittelfranken
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am vergangenen Donnerstag eine bundesweite Mindestlohnprüfung durchgeführt. Auch in der Oberpfalz und in Mittelfranken waren zahlreiche Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufzudecken und illegale Beschäftigung zu bekämpfen.
Schwerpunktprüfungen in der Oberpfalz
Das Hauptzollamt Regensburg kontrollierte mit über 60 Einsatzkräften Betriebe in verschiedenen Branchen, darunter Gastronomie, Einzelhandel, Friseursalons, Tankstellen und Massagesalons. Im Rahmen der Prüfung wurden knapp 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragt. Erste Ergebnisse zeigen, dass es in 20 Fällen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren und in drei Fällen zu Strafverfahren kam. In weiteren 20 Fällen stehen noch Nachermittlungen aus, bei denen die gesammelten Informationen mit Lohn- und Finanzunterlagen abgeglichen werden.
René Matschke, der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, betont die Wichtigkeit solcher Kontrollen: „Die Einhaltung des Mindestlohns ist entscheidend für faire Arbeitsbedingungen und einen gerechten Arbeitsmarkt. Unsere regelmäßigen Prüfungen zeigen, dass wir weiterhin wachsam sind und gegen Verstöße konsequent vorgehen.“
Verstöße in Mittelfranken aufgedeckt
Auch das Hauptzollamt Nürnberg beteiligte sich mit über 50 Beamten an der Aktion. Im Fokus der Kontrollen standen Kfz-Werkstätten mit Reifenhandel sowie Imbisse in der Region. In knapp 60 Betrieben wurden Beschäftigte befragt und erste Betriebsunterlagen gesichtet.
Dabei wurden sofort 12 Strafverfahren eingeleitet, davon elf wegen illegalen Aufenthalts oder Beihilfe dazu. Zudem ergaben sich in acht Fällen Hinweise auf Mindestlohnverstöße und in zwei Fällen auf Leistungsmissbrauch. In mehreren weiteren Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt.
Wie auch in der Oberpfalz werden die erfassten Daten nun mit den Geschäftsunterlagen der Unternehmen abgeglichen, um weitere Verstöße aufzudecken. Dabei arbeitet der Zoll eng mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung zusammen.
Bundesweite Kontrollen zeigen hohe Verstößrate
Die Mindestlohnprüfung war Teil einer großangelegten bundesweiten Aktion, an der über 3.000 Zöllnerinnen und Zöllner beteiligt waren. Bundesweit wurden mehr als 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie über 700 Arbeitgeber kontrolliert. Bereits vor Ort leitete der Zoll 340 Strafverfahren, darunter mehr als 45 wegen illegalen Aufenthalts, sowie mehr als 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In 1.800 Fällen gibt es erste Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, die weiter untersucht werden.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Verstöße dagegen treten oft in Form von falschen Arbeitszeitaufzeichnungen oder durch illegale Vertragskonstruktionen auf, bei denen Arbeitnehmer als Praktikanten oder Selbständige deklariert werden, um den Mindestlohn zu umgehen.
Der Zoll betont, dass er weiterhin verstärkt Prüfungen durchführen wird, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen und illegale Beschäftigung konsequent zu bekämpfen.