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SoKo Alkopops ermittelt: Wenn der Jugendschutz zum Kriminalfall wird

SCHWANDORF. Zwei Mädchen, 16 und 17 Jahre alt, wurden im Schwandorf dabei ertappt, wie sie sogenannte Alkopops konsumierten – Mischgetränke mit einem Alkoholgehalt zwischen drei und acht Prozent, also in einem Bereich, der einem Bier ähnelt. Die Schwandorfer Polizisten fiel indes so umfangreich aus, als handelte es sich um ein Verbrechen von überregionaler Tragweite.

Was folgte, war eine regelrechte Ermittlungsmaschinerie: Die Jugendlichen gaben an, die Getränke zuvor in einem nahegelegenen Verbrauchermarkt gekauft zu haben. Die Polizeibeamten rückten daraufhin zur Verkaufsstelle aus und konfrontierten die Marktleitung mit dem Vorwurf. Zügig wurde die Verkäuferin – eine 16-Jährige als Täterin identifiziert. Sie hatte ihren Altersgenossinnen die Getränke verkauft, ohne einen Ausweis zu verlangen. Der Vorgang wird nun als Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz gewertet. Die junge Verkäuferin muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Natürlich: Der Schutz Minderjähriger vor Alkoholmissbrauch ist wichtig – aber darf man deshalb den gesunden Menschenverstand außen vor lassen? In der Praxis wirkt es weltfremd anzunehmen, dass 16- und 17-Jährige nie mit alkoholischen Getränken in Berührung kommen. Mehr noch: Der Begriff „Spirituosen“, den die Polizei in ihrer Mitteilung verwendet, suggeriert Hochprozentiges – doch Alkopops sind meist weit entfernt von Schnaps oder gar gefährlichem Trinkverhalten. Was wäre gewesen, wenn zwei Jungs mit einer Flasche Bier erwischt worden wäre?

Statt mit Maß und Augenmaß aufzuklären, wurde in diesem Fall ein Ermittlungsapparat angeworfen, der fast schon wie ein Exempel wirkt. Man fragt sich unwillkürlich: Ist das wirklich der richtige Weg, Jugendliche für Jugendschutz zu sensibilisieren – indem man sie kriminalisiert?

Es geht hier nicht um ein Bagatellisieren des Jugendschutzes, sondern um Verhältnismäßigkeit. Polizeiliche Dienstbeflissenheit ist ehrenwert – aber sie sollte nicht zum Selbstzweck werden.