Nach Angriff in Schwandorf: Kommt der Täter einfach in die Psychiatrie – und bald wieder frei?
Schwandorf/Regensburg – Nach einem brutalen Angriff am Schwandorfer Bahnhof steht die Frage im Raum: Welche Konsequenzen erwarten den 25-jährigen Afghanen, der am Sonntagnachmittag eine Passantin attackierte und anschließend Polizisten bedrohte, bespuckte und massiv Widerstand leistete? Kritiker fragen sich: Wird der Mann jetzt nur für kurze Zeit in eine psychiatrische Klinik eingewiesen – und womöglich bald wieder entlassen?
Die Polizeiinspektion Schwandorf meldet einen äußerst aggressiven Verlauf: Der junge Mann aus Regensburg, offenbar alkoholisiert, sprang einer 54-jährigen Bahnangestellten aus Cham regelrecht entgegen und verletzte sie mit einem Fußtritt gegen den Oberarm. Derart enthemmt, dass sich die Beamten gezwungen sahen, ihn zu Boden zu bringen und zu fesseln. In der Gewahrsamszelle steigerte sich sein Verhalten: Spucken, Todesdrohungen, der Wunsch, erschossen zu werden – schließlich ordnete die Staatsanwaltschaft die vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Fachklinik an.
Doch genau hier beginnt die Kritik. Denn in jüngster Zeit häufen sich Fälle, in denen Tatverdächtige nach kurzen Aufenthalten in Fachkliniken wieder entlassen werden – häufig mit der Begründung, sie seien „nicht mehr akut gefährlich“. Auch bei schwereren Straftaten, wie Angriffen auf Polizisten oder gefährlicher Körperverletzung, enden Verfahren oftmals in Gutachten-Schleifen, die kaum konkrete Folgen nach sich ziehen.
Schnell rein, schnell raus – ist die Fachklinik ein Freifahrtschein?
Das Vertrauen vieler Bürger in den Rechtsstaat leidet, wenn Täter nach wenigen Tagen oder Wochen die Klinik wieder verlassen – ohne Verurteilung, ohne Therapieauflagen, ohne langzeitige Unterbringung. Strafrechtlich bedeutet eine vorläufige psychiatrische Einweisung zunächst keine Strafe, sondern eine präventive Maßnahme zum Schutz des Täters und der Allgemeinheit. Doch die Schwelle zur dauerhaften Unterbringung liegt hoch – sehr hoch.
„Die Kliniken sind nicht dazu da, Strafen zu vollziehen“, erklärt ein Insider aus dem Justizumfeld. „Wenn jemand als nicht dauerhaft psychisch krank gilt, kann er trotz gefährlichem Verhalten relativ schnell wieder auf freien Fuß kommen.“
Auch in diesem Fall scheint unklar, ob der Mann dem Haftrichter vorgeführt wird – oder ob ein Gutachten ihn vor einer Inhaftierung schützt. Dabei hat der 25-Jährige nicht nur in Schwandorf zugeschlagen. Bereits am Vormittag soll er in Regensburg eine gefährliche Körperverletzung begangen haben. Die Liste der Vorwürfe: Körperverletzung, tätlicher Angriff, Widerstand, Beleidigung, Bedrohung – und dennoch scheint die Unterbringung in einer Klinik vorerst der einzige Schritt zu sein.
Justiz im Zwiespalt – Öffentlichkeit zunehmend verunsichert
Die Öffentlichkeit verfolgt solche Fälle mit wachsender Sorge – insbesondere, wenn der Täter als „Zuwanderer“ wahrgenommen wird. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich für alle – doch das Verständnis der Bevölkerung wird strapaziert, wenn offensichtliche Gewalttaten keine spürbaren Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Entscheidung über eine dauerhafte Unterbringung oder Inhaftierung trifft heute ein Ermittlungsrichter.
Einzelfall oder Systemproblem?
Der Fall Schwandorf steht exemplarisch für ein wachsendes Spannungsfeld zwischen öffentlichem Sicherheitsbedürfnis, psychischer Erkrankung und einem Justizsystem, das vielfach als zu zögerlich empfunden wird. Wenn psychisch auffällige Straftäter regelmäßig nach kurzem Klinikaufenthalt wieder freikommen, muss die Frage erlaubt sein: Wird hier ein System auf Kosten der Opfer überstrapaziert?
Wie der Fall des 25-jährigen Afghanen weitergeht, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die Geduld vieler Bürger mit solchen Entwicklungen ist zunehmend erschöpft – und das Vertrauen in Behörden und Justiz steht auf dem Spiel.