Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge: Bayern setzt neuen Anreiz für die Elektromobilität
In Bayern steht die Förderung der Elektromobilität weiterhin im Fokus. Angesichts sinkender Neuzulassungen von Elektroautos, die insbesondere durch das Ende des Umweltbonus ausgelöst wurden, hat der Ministerrat nun eine richtungsweisende Maßnahme beschlossen: Ab dem 1. April 2025 dürfen Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen für bis zu drei Stunden kostenfrei parken.
Neue Anreize für klimafreundliche Mobilität
Die Zahl der Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen ist in den letzten Jahren zwar stark gestiegen, doch die Dynamik hat zuletzt deutlich nachgelassen. Ohne attraktive Anreize droht eine Stagnation, die den Klimaschutzzielen entgegenwirkt. Mit der nun beschlossenen Regelung soll ein zusätzlicher Impuls geschaffen werden, um die Anschaffung und Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu machen.
Die neue Regelung gilt für alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge:
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Plug-in-Hybride (PHEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
Kostenfreies Parken als Klimaschutz-Maßnahme
Durch die geplante Änderung der Zuständigkeitsverordnung (§ 10 ZustV) wird das kostenfreie Parken von Elektrofahrzeugen landesweit einheitlich geregelt. Die Befreiung von Parkgebühren ist auf drei Stunden begrenzt, was ausreichend Zeit für Erledigungen wie Einkäufe oder Arztbesuche bietet, jedoch Dauerparken verhindert. Besonders in urbanen Gebieten mit hohem Parkdruck sollen dadurch klimafreundliche Fahrzeuge bevorzugt werden.
Ein weiterer Vorteil: Den Kommunen entstehen keine zusätzlichen Aufgaben, da die Regelung über eine allgemeine Verordnung umgesetzt wird. Die Städte und Gemeinden profitieren somit von der vereinfachten Handhabung und einer landesweiten Klarheit.
Bisherige Praxis wird weiterentwickelt
Bislang oblag es den Kommunen, Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge individuell umzusetzen. Diese bestanden meist in Form von Ausnahmen von Parkgebühren an speziell gekennzeichneten Flächen. Mit der neuen Verordnung wird die Freistellung vereinheitlicht und ausgeweitet, um den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge noch attraktiver zu machen.
Ein weiterer Schritt für eine nachhaltige Zukunft
Bayern setzt mit diesem Beschluss ein deutliches Signal für den Klimaschutz und die Förderung der Elektromobilität. Das kostenfreie Parken bietet nicht nur einen ökonomischen Vorteil für Fahrer von Elektrofahrzeugen, sondern trägt auch dazu bei, den Verkehr in den Städten nachhaltiger zu gestalten.
Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das die Mobilitätswende in Bayern weiter vorantreiben soll. Ab dem 1. April 2025 tritt die neue Regelung in Kraft – ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Mobilität.