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Füracker: Rund 20,7 Millionen Euro Bedarfszuweisungen für Kommunen in der Oberpfalz

MÜNCHEN. Der Freistaat Bayern zeigt sich in herausfordernden Zeiten als verlässlicher Partner für die Kommunen der Oberpfalz. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker verkündete heute, dass insgesamt 29 Kommunen in der Region staatliche Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von rund 20,7 Millionen Euro erhalten. Diese Zuweisungen sind Teil des kommunalen Finanzausgleichs 2024, der mit einem Gesamtvolumen von 11,4 Milliarden Euro zur finanziellen Stärkung der bayerischen Kommunen beiträgt.

„Der Freistaat steht auch in den aktuell herausfordernden Zeiten als zuverlässiger Partner fest an der Seite seiner Kommunen – dieses verlässliche Zusammenstehen ist von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung unserer Heimat“, betonte Füracker. Ein Fokus liegt auf Kommunen mit besonderen Herausforderungen, die mit zusätzlichen Mitteln im Rahmen der „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützt werden.

Unterstützung für strukturschwache Kommunen

Die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen zielen darauf ab, finanzschwächeren Gemeinden, Städten und Landkreisen in Bayern Handlungsspielräume zu verschaffen und sie bei der Konsolidierung ihrer Haushalte zu unterstützen. Besonders Kommunen im ländlichen Raum, die häufig mit strukturellen und demografischen Herausforderungen kämpfen, profitieren von dieser Förderung.

In der Oberpfalz fließen die Hilfen an zwei Landkreise und 27 Städte und Gemeinden. Den höchsten Zuschuss in der Region erhält der Landkreis Amberg-Sulzbach mit 2,7 Millionen Euro, gefolgt von der Stadt Auerbach i.d.OPf., die mit 3 Millionen Euro gefördert wird.

Bayernweit erhebliche Mittel für die Kommunen

Bayernweit erhalten im Jahr 2024 insgesamt 116 Kommunen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, was die Bedeutung des kommunalen Finanzausgleichs für die Stabilität der kommunalen Haushalte unterstreicht. Der Freistaat Bayern investiert 2024 insgesamt 21,23 Milliarden Euro – fast 30 Prozent des Staatshaushalts – in die kommunale Ebene.

„Diese Finanzhilfen sind ein bedeutender Beitrag des Freistaats für stabile Kommunalhaushalte“, so Füracker. Die Förderung aus dem kommunalen Finanzausgleich stärke nicht nur die finanzielle Stabilität der Kommunen, sondern trage langfristig auch zur Attraktivität und Entwicklung des ländlichen Raums in Bayern bei.

Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen 2024 – Oberpfalz

Landkreise in der Oberpfalz

Landkreis Betrag 2024 in €
Amberg-Sulzbach 2.700.000
Neustadt a.d.Waldnaab 100.000

Städte und Gemeinden in der Oberpfalz

Stadt/Gemeinde Landkreis Betrag 2024 in €
Auerbach i.d.OPf. Amberg-Sulzbach 3.000.000 (*)
Birgland Amberg-Sulzbach 300.000 (*)
Königstein Amberg-Sulzbach 525.000
Etzelwang Amberg-Sulzbach 300.000
Weigendorf Amberg-Sulzbach 935.000
Bad Kötzting Cham 450.000
Roding Cham 1.500.000
Rötz Cham 1.000.000
Waldmünchen Cham 500.000
Georgenberg Neustadt a.d.Waldnaab 950.000 (*)
Pleystein Neustadt a.d.Waldnaab 200.000
Beratzhausen Regensburg 475.000
Altendorf (SAD) Schwandorf 440.000
Guteneck Schwandorf 500.000
Oberviechtach Schwandorf 425.000
Trausnitz Schwandorf 60.000
Ebnath Tirschenreuth 600.000
Erbendorf Tirschenreuth 775.000
Friedenfels Tirschenreuth 700.000
Fuchsmühl Tirschenreuth 75.000
Immenreuth Tirschenreuth 100.000 (*)
Konnersreuth Tirschenreuth 160.000
Kulmain Tirschenreuth 400.000
Bad Neualbenreuth Tirschenreuth 75.000
Pullenreuth Tirschenreuth 700.000 (*)
Waldsassen Tirschenreuth 910.000
Wiesau Tirschenreuth 1.800.000 (*)

Die Bescheide werden den Kommunen voraussichtlich bis Mitte Dezember übersandt.

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