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Endstation Grenzkontrolle: Bundespolizei verweigert drei Personen die Einreise nach Deutschland

Waidhaus – Für drei Reisende endete die Fahrt am Dienstag (21. Januar) bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus. Beamte der Bundespolizei Waidhaus stoppten die Männer wegen fehlender oder ungültiger Ausweispapiere und schickten sie nach Tschechien zurück. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet.

Drei Fälle, drei Schicksale

Die Grenzkontrollen zeigten erneut, wie wichtig gültige Ausweispapiere beim Übertritt nach Deutschland sind. Ein 46-jähriger Usbeke, der in einem Fernbus nach Barcelona unterwegs war, hatte ein abgelaufenes kroatisches Visum und einen ungültigen Aufenthaltstitel dabei. Nach seiner Festnahme schob die Bundespolizei ihn nach Tschechien ab.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich in der Nacht zum Mittwoch. Ein 47-jähriger Ghanaer, der in einem Bus von Prag nach Amsterdam reiste, konnte zwar einen tschechischen Aufenthaltstitel vorweisen, hatte jedoch seinen Reisepass nicht dabei. Auch er wurde in Polizeigewahrsam genommen und nach Tschechien zurückgeschickt.

Der dritte Fall betraf einen 22-jährigen Moldauer, der sich um 140 Tage länger im Schengenraum aufhielt, als es für Bürger seines Landes erlaubt ist. Nach den geltenden Regelungen dürfen Moldauer ohne Visum oder Aufenthaltstitel maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengenraum bleiben.

Bundespolizei mahnt zur Vorsicht

Die Bundespolizei Waidhaus appelliert erneut an alle Reisenden, gültige Ausweisdokumente mitzuführen. Besonders für Drittstaatsangehörige – Personen aus Ländern außerhalb der EU, die visumpflichtig sind – ist das Mitführen eines gültigen Reisepasses sowie eines Visums oder Aufenthaltstitels essenziell.

Auch deutsche Staatsangehörige müssen ihren Ausweis stets dabei haben, um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden. Fast täglich treffen die Beamten in Waidhaus auf Reisende ohne die erforderlichen Papiere.

„Wer die deutschen Einreisevorschriften nicht beachtet, riskiert nicht nur die Rückweisung an der Grenze, sondern auch ein Ermittlungsverfahren“, warnt die Bundespolizei.