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Bayerische Wolfsgebiete erweitert

Bayern aktualisiert Wolfsgebiete: Neue Einteilung im Schadensausgleichssystem

Mit der heutigen Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl) werden die aktuellen bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs offiziell bekannt gegeben. Diese Regelung ist Teil der „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“, die festlegt, in welchen Gebieten Wolfspräsenz als so signifikant eingestuft wird, dass bei Schäden an Nutztieren ein Ausgleich gewährt wird. Eine dazugehörige Karte zeigt die neu definierten Wolfsgebiete, die von der Region Grafenwöhr über den Köschinger Forst bis hin zur Region Zella-Rhön reichen.

Neue Wolfsgebiete und Veränderungen im Überblick

Köschinger Forst neu als Wolfsgebiet: Die Region um den Köschinger Forst wird erstmals als Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleiches ausgewiesen. Hier werden künftig besondere Maßnahmen für den Herdenschutz nötig sein.

Verschiebung im Gebiet Grafenwöhr: Das bestehende Wolfsgebiet in der Region Grafenwöhr wurde nach Nordwesten erweitert, um auf die veränderte Verteilung der Wolfsnachweise einzugehen.

Das Wolfsgebiet um Grafenwöhr wurde nach Norden beträchtlich erweitert. Quelle: LfU

Aus für das Wolfsgebiet Zella-Rhön: Die Region Zella-Rhön wird nicht länger als Wolfsgebiet geführt, da im Monitoringjahr 2023/2024 keine Bestätigung für standorttreue Wölfe in dieser Region erbracht wurde.

Schadensausgleich nur bei eingerichtetem Herdenschutz

Eine zentrale Rolle im Schadensausgleich spielt der Herdenschutz. In den neu ausgewiesenen Wolfsgebieten – etwa im Köschinger Forst und den Erweiterungsgebieten um Grafenwöhr – gilt ab dem 1. November 2024 eine Übergangsfrist von einem Jahr. Nach dieser Frist wird der Schadensausgleich nur noch gewährt, wenn Nutztierhalter ihre Herden mit geeigneten Maßnahmen wie wolfsabweisenden Zäunen schützen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät betroffenen Nutztierhaltern, sich frühzeitig über geeignete Herdenschutzmaßnahmen zu informieren und diese umzusetzen, um den Schutz ihrer Tiere zu gewährleisten und Ansprüche auf Schadensausgleich geltend machen zu können.

Standorte für Wolfsgebiete: Monitoring als Basis

Die Klassifizierung eines Wolfsgebiets beruht auf regelmäßigen Monitoring-Daten. Als „standorttreu“ gilt ein Wolf, ein Wolfspaar oder ein Wolfsrudel, wenn diese über sechs Monate oder länger in einem Gebiet nachgewiesen werden oder wenn ein Paar durch Markierungen oder Reproduktion sein Revier kennzeichnet. In solchen Fällen wird ein Umkreis von 15 Kilometern rund um den Standort als Wolfsgebiet festgelegt. Werden in einem abgeschlossenen Monitoringjahr – von Mai bis April – keine Wölfe in einem Gebiet nachgewiesen, entfällt dessen Einstufung als Wolfsgebiet.

Unterstützung und Informationspflicht für Nutztierhalter

Weidetierhalter in den bayerischen Wolfsgebieten sind dazu angehalten, sich regelmäßig über die aktuelle Lage und Schutzmaßnahmen zu informieren. Das LfU bietet hierzu umfassende Informationen und Beratungen an.

Quelle: LfU