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Zoll beschlagnahmt geschützte Giftschlangen

REGENSBURG. Ein nicht alltäglicher Aufgriff gelang dem Zoll in Regensburg. Die Zöllnerinnen und Zöllner überprüften auf einem Autobahnparkplatz nahe Regensburg einen aus Fahrtrichtung Passau kommenden Pkw. Auf Befragen gaben die beiden Fahrzeuginsassen an, keinerlei verbotene Gegenstände dabei zu haben. Bei der anschließenden Kontrolle des Kofferraums fanden die Beamtinnen und Beamten zunächst eine Styropor-Kiste mit einer toten Schlange. Darauf angesprochen erklärten die beiden Reisenden, dass es sich bei dem toten Tier um eine Python handeln würde und dass sich im Fahrzeug noch fünf weitere Schlangen befinden würden. Daher gingen die Zöllnerinnen und Zöllner mit besonderer Vorsicht an die sich auf dem Rücksitz befindliche Plastikkiste heran: Diese enthielt fünf giftige Kobra-Schlangen, sog. Naja Naja. Nach Auskunft der beiden Männer sollte die tote Schlange als Nahrung für die Brillenschlagen dienen. Als Begleitpapiere führten sie lediglich handschriftliche Aufzeichnungen mit, aus denen hervorging, dass die Schlangen für den Verkauf in Deutschland vorgesehen waren. Allerdings stehen diese Tiere, auf Grund des Washingtoner Artenschutzabkommens, Anhang II, weltweit unter Schutz, der Handel mit diesen Tieren und Produkten daraus ist verboten. Zuständigkeitshalber unterrichteten die Regensburger Zöllnerinnen und Zöllner die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Regensburg. Hier erfolgt auch die weitere Sachbearbeitung.

Brillenschlange in Transportkiste