Verdacht der sexuellen Belästigung in der Thermenwelt Weiden: Reichen die Vorwürfe aus?
WEIDEN. Die Grenzen zwischen harmlosen Avancen und strafbarer sexueller Belästigung sind oft schwer zu ziehen. Ein aktueller Fall aus Weiden sorgt nun für Diskussionen. Gestern wurde die Polizei in die Thermenwelt Weiden gerufen. Anlass war das Verhalten eines 22-jährigen Badegasts aus dem Raum Eschenbach, der sich mehreren Damen in einer Weise genähert haben soll, die diese als unangemessen empfanden. Keiner der betroffenen Frauen erwiderte seine Annäherungsversuche, woraufhin er der Einrichtung verwiesen wurde. Zudem erwartet ihn nun eine Anzeige wegen sexueller Belästigung.
Die Polizeiinspektion Weiden bittet mögliche weitere Betroffene oder Zeugen, sich unter der Telefonnummer 0961-401-0 zu melden, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären.
Die Frage nach der Abgrenzung
Doch wann wird eine Annäherung zur Belästigung? Der Gesetzgeber definiert sexuelle Belästigung als eine Handlung, die eine Person in ihrer würdevollen Selbstbestimmung verletzt und als sexuell motiviert angesehen werden kann. Doch bedeutet dies automatisch, dass jede unerwünschte Annäherung eine strafrechtliche Relevanz hat?
Bisher gibt es in dem vorliegenden Fall keine weiteren „Geschädigten“, die sich bei der Polizei gemeldet haben. Das wirft die Frage auf, ob die bisherigen Aussagen für eine strafrechtliche Verfolgung genügen oder ob es sich um ein missverständliches Verhalten ohne böswillige Absicht gehandelt haben könnte.
Die Ermittlungen der Polizei werden zeigen, ob sich der Verdacht der sexuellen Belästigung erhärtet oder ob der Sachverhalt doch eine andere Wendung nimmt. Bis dahin bleibt der Fall ein Beispiel für die oft schwierige Gratwanderung zwischen sozialen Interaktionen und strafrechtlich relevanten Übergriffen.