Polizeibericht Schwandorf: Rollstuhlfahrer verletzt, Mann mit Softair-Waffe, Fahrstunde eskaliert
Rollstuhlfahrer bei Verkehrsunfall verletzt
Ein 54-jähriger Mann im Rollstuhl wurde auf der Ettmannsdorfer Straße von einem Auto erfasst. Der Unfall ereignete sich gegen 16:50 Uhr im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Schwandorf, als der Rollstuhlfahrer die Straße an einer ungeeigneten Stelle überquerte. Aufgrund der tief stehenden Sonne erkannte der 70-jährige Autofahrer ihn zu spät und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der Verletzte wurde vor Ort medizinisch versorgt und anschließend ins Krankenhaus Schwandorf gebracht. Lebensgefahr bestand laut Rettungsdienst nicht. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 600 Euro. Die Polizei Schwandorf bittet mögliche Zeugen um Hinweise unter Tel. 09431/4301-0.
Mann mit Softair-Waffe im Bahnhof unterwegs
Ein Mann mit einer Waffe in der Hand sorgte am Samstagabend gegen 20 Uhr für einen Polizeieinsatz im Bahnhof Schwandorf. Noch bevor die Streifenbeamten eintrafen, verließ der 68-Jährige das Bahnhofsgebäude und stieg am Busbahnhof in einen Bus. Die Polizei stoppte das Fahrzeug nach kurzer Fahrt und sicherte den Verdächtigen. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks stellte sich heraus, dass es sich um eine Softair-Pistole handelte, die der Mann eigenen Angaben zufolge in Tschechien gekauft hatte. Die Waffe samt Munition wurde beschlagnahmt, und der Mann erhielt einen Platzverweis. Laut einer Zeugin hatte er im Bahnhofsgebäude zwei unbekannte Personen bedroht, indem er die Waffe auf sie richtete, ohne etwas zu sagen. Diese beiden Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Schwandorf unter Tel. 09431/4301-0 zu melden.
Illegale Fahrstunde endet im Gebüsch
Eine 16-Jährige verlor auf dem Parkplatz der Berufsschule in Schwandorf die Kontrolle über ein Auto und verursachte einen Unfall. Gegen 20:50 Uhr saß sie am Steuer des Wagens eines 18-jährigen Begleiters, obwohl sie keine Fahrerlaubnis besaß. Nach einer Kollision mit einem geparkten Auto kam das Fahrzeug in einem Gebüsch zum Stehen. Der geschädigte Fahrzeughalter, ebenfalls 18 Jahre alt, befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls in seinem Auto. Nach dem Zusammenstoß schlug er aus unbekannten Gründen die Heckscheibe des Unfallwagens ein und verletzte sich dabei leicht an der Hand. Er wurde wegen Sachbeschädigung angezeigt. Auch der Beifahrer der Unfallverursacherin erhielt eine Anzeige, da er sie wissentlich ohne gültige Fahrerlaubnis fahren ließ. Der entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 5.000 Euro an den Fahrzeugen und zusätzlich 500 Euro für die zerstörte Heckscheibe.
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