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Kreistag Tirschenreuth lehnt Bürgerbegehren ab, beschließt jedoch Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung

TIRSCHENREUTH. Der Kreistag des Landkreises Tirschenreuth hat das Bürgerbegehren der „Initiative Klinik retten“ als rechtlich unzulässig abgelehnt, aber zugleich sieben Beschlüsse zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Landkreis gefasst.

Das Bürgerbegehren hatte gefordert, die Notfallversorgung und die Klinikstruktur am Krankenhaus Tirschenreuth wie vor der Umstrukturierung zum 1. April 2024 zu erhalten. Die Entscheidung fiel nach einer ausführlichen Sitzung, an der zahlreiche Pressevertreter, Zuhörer und fachliche Referenten teilnahmen.

Landrat Roland Grillmeier betonte die Notwendigkeit von Veränderungen aufgrund des medizinischen Fortschritts, Fachkräftemangels und der geplanten Krankenhausreform. „Unsere Krankenhäuser beschäftigen uns seit vielen Jahren und wir alle hier im Kreistag setzen uns auch mit viel Engagement dafür ein. Wir müssen aber ehrlich sein – der medizinische Fortschritt, der Fachkräftemangel und die geplante Krankenhausreform erfordern Veränderungen. Wir wollen diese Veränderungen aktiv gestalten. Dabei müssen wir überregional denken und handeln,“ so Grillmeier.

Referenten wie Dr. Josef Kick, Dr. Regina Klakow-Franck und Rechtsanwalt Prof. Dr. Fritz Böckh präsentierten ihre Gutachten. Sie stellten fest, dass die Notfallversorgung im Landkreis Tirschenreuth gewährleistet ist. Dr. Kick versicherte, dass die gesetzliche 12-Minuten-Frist für Notfalleinsätze eingehalten wird. Dr. Klakow-Franck fügte hinzu, dass 95,7% der Einwohner ein Krankenhaus mit Notaufnahme innerhalb von 30 Fahrminuten erreichen können.

Rechtsanwalt Böckh und Regierungsdirektorin Regina Kestel kamen zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, da die Pflicht zum Krankenhausbetrieb bereits seit 2006 auf die Kliniken Nordoberpfalz AG übertragen wurde und das Begehren fehlerhafte Behauptungen enthielt. Der Kreistag folgte dieser rechtlichen Einschätzung und lehnte das Begehren mehrheitlich ab.

Landrat Grillmeier betonte jedoch die Bedeutung der über 8.000 Unterschriften und versprach, dass der Kreistag die Gesundheitsversorgung aktiv gestalten wird. „Wir wollen heute ein Signal senden. Gesundheitsversorgung für die Menschen ist für uns eine wichtige Aufgabe, der wir uns weiterhin aktiv stellen,“ sagte Grillmeier.

Die sieben beschlossenen Maßnahmen umfassen eine Verbesserung der Notfallversorgung und eine überregionale Zusammenarbeit, um den Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden.



Hier die Pressemitteilung des Landratsamtes:

Kreistag trifft Entscheidung über Bürgerbegehren zum Krankenhaus Tirschenreuth

Bürgerbegehren der „Initiative Klinik retten“ rechtlich unzulässig – Aber Kreistag fasst sieben weitere Beschlüsse für eine umfassende Gesundheitsversorgung im Landkreis Tirschenreuth

(Tirschenreuth) Der Kreistag des Landkreises Tirschenreuth befasste sich am heutigen Freitag, 17.05. mit dem Bürgerbegehren der „Initiative Klinik retten“ und die Forderungen nach dem Erhalt der Notfallversorgung sowie der Klinikstruktur am Krankenhaus Tirschenreuth wie vor der Umstrukturierung zum 01.04.2024. 

Dabei waren neben zahlreichen Pressevertreterinnen und –vertretern und Zuhörern auch die fachlichen Referenten vor Ort, die ihre Argumente präsentierten. Landrat Roland Grillmeier sprach in seiner Begrüßung von großen Herausforderungen, aber vor allem von notwendigen Veränderungen, die zu bewältigen seien: „Unsere Krankenhäuser beschäftigen uns seit vielen Jahren und wir alle hier im Kreistag setzen uns auch mit viel Engagement dafür ein. Wir müssen aber ehrlich sein – der medizinische Fortschritt, der Fachkräftemangel und die geplante Krankenhausreform erfordern Veränderungen. Wir wollen diese Veränderungen aktiv gestalten. Dabei müssen wir überregional denken und handeln.“

Im Anschluss stellten Dr. Josef Kick (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, ZRF Oberpfalz Nord), Dr. Regina Klakow-Franck (unabhängige medizinische Sachverständige) sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Fritz Böckh ihre Erkenntnisse und Gutachten vor. Dabei wurden mehrere Dinge für die Kreistagsmitglieder deutlich. Sowohl die Notfallrettung im Landkreis mit Krankenwägen, Notärzten und Hubschrauber als auch die Versorgung im Notfall und der Erreichbarkeit einer Notaufnahme ist für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Tirschenreuth gewährleistet. „Die Versorgung im Notfall innerhalb der gesetzlichen 12-Minuten-Frist ist im gesamten Landkreis Tirschenreuth gesichert“, so Kick. Dem stimmte Dr. Klakow-Franck zu und ergänzte zur Forderung aus dem Bürgerbegehren zu den 30/40 PKW-Minuten zum nächsten Krankenhaus: „95,7% der Einwohner im Landkreis Tirschenreuth können mindestens ein Krankenhaus mit Notaufnahme in einem 30-PKW-Fahrzeitminutenradius erreichen. Die flächendeckende Versorgung der Bürger im Landkreis Tirschenreuth mit geeigneten Leistungen der stationären Notfallversorgung ist damit weiterhin gewährleistet.“

Eine rechtliche Würdigung des Bürgerbegehrens nahmen anschließend Dr. Böckh und Regierungsdirektorin Regina Kestel vor. Diese kamen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das Bürgerbegehren als nicht zulässig eingestuft werden muss. Hauptgründe sind die Übertragung der gesetzlichen Pflicht zum Betrieb von Krankenhäuser an die Kliniken Nordoberpfalz AG bereits seit 2006 sowie fehlerhafte Behauptungen im Bürgerbegehren selbst. Der Kreistag folgte den Ausführungen der beiden Juristen und der Sachverständigen und lehnte das Begehren mehrheitlich als unzulässig ab.  

Landrat Grillmeier machte im Anschluss deutlich, dass man durchaus verstanden habe, was die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Unterschriften erreichen wollen. „Deutlich über 8.000 Unterschriften müssen wir sehr ernst nehmen. Wir als Kreistag wollen deshalb heute ein Signal senden. Gesundheitsversorgung für die Menschen ist für uns eine wichtige Aufgabe der wir uns weiterhin aktiv stellen.“

1. Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis seinen Einfluss auf die KNO AG geltend macht, sich für den dauerhaften Erhalt und den Ausbau zukunftsfähiger Medizin und Strukturen an den Standorten Tirschenreuth und Kemnath einzusetzen.

Dazu gehören am Standort Tirschenreuth die Stärkung der Inneren Medizin mit dem Schwerpunkt Altersmedizin und des MVZs, die Verbesserung der Notfallambulanz mit der KVB, der weitere Ausbau des ambulanten OP-Zentrum der KNO sowie der Erhalt des Standorts Kemnath.

2. Der Kreistag unterstützt eine adäquate Nachnutzung der KNO-Liegenschaft in Erbendorf.

3. Der Kreistag beschließt, dass sich der Landkreis beim ZRF dafür einsetzt, eine Verbesserung der Notfallrettung mit Erweiterung und Stärkung der RTW Standorte im Landkreis –insbesondere im Versorgungsbereich der Standorte Wernersreuth und Griesbach zu erreichen.

4. Der Kreistag beschließt, dass sich der Landkreis beim Bayerischen Staatsministerium des Inneres erneut um eine Verbesserung der Flugzeiten für die Luftrettung, wie Randzeitenerweiterung bzw. 24/7 Einsatz des Christoph 80, einsetzt.

5. Der Kreistag beschließt eine Arbeitsgruppe mit Vertretern/innen der Fraktionen, der KNO AG, Notärztinnen und Notärzten, niedergelassenen Ärzten, KVB, ZRF und Personen mit medizinischer Fachkompetenz einzurichten, die dieses Thema begleiten und evaluieren. Diese Arbeitsgruppe soll in der nächsten Wahlperiode in einen Fachausschuss des Landkreises umgewandelt werden.

6. Der Kreistag beschließt, dass sich der Landkreis bei den Bundes- und Landesgesetzgebern dafür einsetzt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung und -finanzierung insbesondere im ländlichen Raum ermöglichen.

7. Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis sein Maßnahmenbündel für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Akteuren der Hausarztschmiede, Arztstipendien, Pflegekonferenz, Konzepte der GesundheitsregionPlus Nordoberpfalz, Unterstützung der kommunalen MVZ-Strukturen, Unterstützung des Programms der KNO zur Notarztausbildung und weitere durch die Arbeitsgruppe bzw. den Fachausschuss zu erarbeitende Maßnahmen fortsetzen und verstärken wird.