„Kann in den Müll“ – Aiwanger kritisiert EU-Verpackungsordnung
Von Roland Wellenhöfer
Bayerns Wirtschaftsminister spricht von einem „Bürokratiemonster“ – ein Blick auf die Entstehung zeigt, dass die umstrittenen Regeln mit breiter Mehrheit beschlossen wurden. Auch CSU-Abgeordneter Christian Doleschal stimmte zu. Inzwischen will die EU selbst Teile der Vorgaben wieder entschärfen.
MÜNCHEN/BRÜSSEL. Seit dem 12. August 2026 gilt in der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nutzt den Start für eine scharfe Attacke auf Brüssel. „Weniger Verpackungsmüll und mehr Recycling sind ein gutes Ziel. Aber daraus hat die EU ein Bürokratiemonster gemacht“, erklärte er am Mittwoch.
Besonders kritisiert Aiwanger Registrierungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten für Unternehmen. Wer europaweit verkaufe, müsse sich schlimmstenfalls mit 27 Meldesystemen beschäftigen. Kleine Versandhändler könnten zudem verpflichtet sein, in anderen EU-Staaten Bevollmächtigte einzusetzen.
Doch wer hat die Regeln eigentlich beschlossen? Ein Blick in die Abstimmungsprotokolle zeigt: Die Verpackungsverordnung war keineswegs eine Entscheidung der EU-Kommission allein. Sie durchlief über mehr als zwei Jahre das reguläre Gesetzgebungsverfahren – und erhielt am Ende eine breite Mehrheit im Europäischen Parlament.
Der Anfang: Vorschlag der EU-Kommission
Die damalige EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen legte den Vorschlag für die neue Verpackungsverordnung am 30. November 2022 vor. Ziel war es, die bisherige Verpackungsrichtlinie abzulösen, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Regeln im europäischen Binnenmarkt stärker zu vereinheitlichen. Zuständig war auf Kommissionsseite unter anderem der damalige Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.
Im Europäischen Parlament übernahm die belgische Abgeordnete Frédérique Ries von der liberalen Fraktion Renew Europe die Federführung. Beteiligt waren neben dem Umweltausschuss unter anderem auch die Ausschüsse für Binnenmarkt, Industrie und Landwirtschaft.
Erste Mehrheit schon im November 2023
Am 22. November 2023 stimmte das Europäische Parlament erstmals über seine Position ab. Der geänderte Kommissionsvorschlag erhielt 426 Ja-Stimmen bei 125 Nein-Stimmen und 74 Enthaltungen. Anschließend ging der Text zurück in den Ausschuss, damit Parlament und Mitgliedstaaten miteinander verhandeln konnten.
Am 18. Dezember 2023 legten auch die EU-Mitgliedstaaten im Rat ihre Verhandlungsposition fest. Nach den sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission wurde am 4. März 2024 eine vorläufige politische Einigung erzielt. Der Umweltausschuss des Parlaments bestätigte sie am 19. März mit 63 gegen neun Stimmen bei drei Enthaltungen.
Die entscheidende Abstimmung
Die entscheidende Abstimmung im Europäischen Parlament folgte am 24. April 2024. Das Ergebnis war deutlich: 476 Abgeordnete stimmten für die ausgehandelte Verpackungsverordnung, 129 dagegen, 24 enthielten sich.
Die namentliche Abstimmung ist dokumentiert. Für den Text stimmten große Teile der Europäischen Volkspartei, der Sozialdemokraten, der Grünen, der Linken sowie Teile von Renew Europe und der konservativen EKR-Fraktion.
Auch Manfred Weber, Vorsitzender der Europäischen Volkspartei und CSU-Europaabgeordneter, stimmte mit Ja. Das ist deshalb bemerkenswert, weil Aiwanger nun ausdrücklich von Weber fordert, gegen den von ihm kritisierten „Unsinn aus Brüssel“ vorzugehen.
Weber war nicht der einzige CSU-Politiker, der zustimmte. In der namentlichen Abstimmung finden sich unter den Befürwortern unter anderem auch Markus Ferber, Angelika Niebler, Marlene Mortler und Christian Doleschal.
Auch die deutschen Sozialdemokraten und die deutschen Grünen unterstützten den Text weitgehend. Dagegen stimmten unter anderem die deutschen FDP-Abgeordneten. Andreas Glück und Jan-Christoph Oetjen begründeten die Ablehnung später ausdrücklich mit aus ihrer Sicht zu weitgehender Regulierung. Die FDP-Delegation sprach unter anderem von Problemen bei Mehrwegquoten und Verpackungsverboten.
Die damaligen AfD-Abgeordneten aus der ID-Fraktion stimmten ebenfalls gegen die Vereinbarung.
Auch die Mitgliedstaaten mussten zustimmen
Mit dem Votum des Parlaments war das Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Am 16. Dezember 2024 nahm auch der Rat der Europäischen Union – also die Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten – die Verordnung förmlich an. Damit war das Gesetzgebungsverfahren beendet.
Am 19. Dezember 2024 wurde der Rechtsakt unterzeichnet, am 22. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Am 11. Februar 2025 trat die Verordnung in Kraft. Angewendet wird sie grundsätzlich seit dem 12. August 2026.
Sind Aiwangers „27 Meldesysteme“ erfunden?
Ganz aus der Luft gegriffen ist die Kritik nicht. Artikel 44 der Verordnung sieht nationale Herstellerregister vor. Hersteller müssen sich grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dessen Markt bereitstellen. Für ein Unternehmen, das tatsächlich in alle EU-Staaten liefert und jeweils unter die entsprechenden Herstellerpflichten fällt, können damit Registrierungen in zahlreichen nationalen Systemen notwendig werden.
Auch die Kritik an den Bevollmächtigten hat eine Grundlage im beschlossenen Text. Nach Artikel 45 Absatz 3 müssen bestimmte Hersteller, die aus einem EU-Staat direkt in einen anderen Mitgliedstaat liefern, dort grundsätzlich einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen. Gerade grenzüberschreitender Versandhandel kann davon betroffen sein.
Allerdings bedeutet das nicht, dass ausnahmslos jeder kleine Betrieb automatisch 27 Bevollmächtigte benötigt. Entscheidend sind Geschäftsmodell, Absatzmärkte und die Definition als „Hersteller“ im Sinne der Verordnung. Für kleinere Verpackungsmengen enthält das Regelwerk zudem teilweise erleichterte Berichtspflichten.
Brüssel will eine eigene Vorschrift schon wieder entschärfen
Für die Debatte über Bürokratieabbau ist ein weiterer Punkt bemerkenswert: Die EU-Kommission hat inzwischen selbst erkannt, dass gerade die Pflicht zu nationalen Bevollmächtigten erhebliche Belastungen verursachen kann.
Im Dezember 2025 schlug die Kommission deshalb vor, die Anwendung dieser Verpflichtung für innerhalb der EU ansässige Unternehmen bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Zur Begründung verwies sie ausdrücklich auf Kosten und Verwaltungsaufwand für Unternehmen.
Nur: Diese Erleichterung ist bislang nicht geltendes Recht. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren 2025/0395(COD) läuft weiterhin. Mit anderen Worten: Eine Vorschrift, die Ende 2024 endgültig beschlossen wurde, soll inzwischen aus Gründen des Bürokratieabbaus wieder entschärft werden – doch die Änderung war zum Start der Verpackungsverordnung im August 2026 noch nicht beschlossen.
Bürokratieabbau als erklärtes EU-Ziel
Das fällt auch deshalb auf, weil Brüssel seit Jahren verspricht, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Bereits 2023 kündigte Ursula von der Leyen an, die Berichtspflichten auf europäischer Ebene um 25 Prozent zu reduzieren.
Inzwischen hat die Kommission ihr Ziel noch ausgeweitet: Bis 2029 soll der Verwaltungsaufwand für Unternehmen insgesamt um mindestens 25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen sogar um mindestens 35 Prozent sinken. Die Kommission beziffert die angestrebte Entlastung auf 37,5 Milliarden Euro.
Gleichzeitig räumt die Kommission bei der Verpackungsverordnung selbst weiteren Klärungsbedarf ein. In im Juni 2026 veröffentlichten Leitlinien heißt es, nach Verabschiedung der Verordnung sei eine „beträchtliche Zahl“ von Fragen von Unternehmen, Verbänden und Behörden zur Auslegung einzelner Vorschriften eingegangen.
Damit liefert die Verpackungsverordnung ein Beispiel für den Widerspruch, der die europäische Bürokratiedebatte prägt: Auf der einen Seite will die EU Verpackungsmüll reduzieren und europaweit einheitliche Regeln schaffen. Auf der anderen Seite entstehen dafür neue Registrierungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten. Einige davon versucht die EU bereits wieder zu vereinfachen, bevor andere Teile des Regelwerks überhaupt vollständig praktisch umgesetzt sind.
Titelbild KI-generiert

