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Glühwein nicht gleich Glühwein

Der Adventsbegleiter und seine Besonderheiten

Glühwein ist ein beliebtes Getränk der Adventszeit und unterliegt einer besonderen gesetzlichen Regelung. Er darf ausschließlich aus Wein, Zucker und typischen Glühweingewürzen wie Zimt und Gewürznelken bestehen. Zusätze wie Wasser oder Farbstoffe sind nicht erlaubt. Der Alkoholgehalt muss mindestens sieben Volumenprozent und höchstens vierzehn Komma fünf Volumenprozent betragen.

Ein bedeutender Unterschied besteht zwischen Glühwein und Fruchtglühwein. Während Glühwein aus Traubenwein hergestellt wird, basiert Fruchtglühwein auf anderen Fruchtweinen wie Apfel- oder Heidelbeerwein. Hier gelten für den Alkoholgehalt je nach Fruchtwein niedrigere Mindestwerte, beispielsweise fünf Volumenprozent für Apfel- oder Birnenglühwein und fünf Komma fünf Volumenprozent für andere Sorten wie Heidelbeer- oder Kirschglühwein.

Seit Dezember 2021 dürfen auch Roséweine sowie Mischungen aus Rot- und Weißweinen für die Glühweinherstellung verwendet werden. In diesen Fällen muss dies auf dem Etikett durch Begriffe wie „weiß“ oder „rosé“ gekennzeichnet sein. Außerdem ist ab Dezember 2023 eine Nährwertkennzeichnung und ein Zutatenverzeichnis für Glühwein vorgeschrieben.


Lebensmittelsicherheit: Ergebnisse und Empfehlungen

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht jedes Jahr aromatisierte weinhaltige Getränke, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Ergebnisse aus der Vorweihnachtszeit 2023 zeigen:

  • Sensorische und chemische Analysen: Von 24 getesteten Glühweinproben entsprachen zwei nicht den gesetzlichen Anforderungen. Eine Probe wies einen zu niedrigen Alkoholgehalt auf, was durch unsachgemäße Erhitzung und den damit verbundenen Alkoholverlust verursacht wurde. Eine weitere Probe enthielt Likörzusätze, die für Glühwein nicht zulässig sind. Zusätzlich gab es bei dieser Probe Kennzeichnungsmängel.
  • Untersuchung auf Mykotoxine: In 20 Proben wurden keine Aflatoxine nachgewiesen. In wenigen Fällen fanden sich minimale Spuren von Ochratoxin A, die jedoch gesundheitlich unbedenklich waren.

Empfehlungen:

  • Glühwein sollte langsam erhitzt und nicht über siebzig Grad Celsius gebracht werden, da sonst der Alkohol verdampfen und das Aroma verloren gehen kann.
  • Zur Zubereitung und Lagerung von Glühwein eignen sich Edelstahl- oder Emaillebehälter, um ungewollte Stoffübergänge von Metallen wie Kupfer, Aluminium oder Eisen zu vermeiden.

Tipps für die heimische Zubereitung

Für selbstgemachten Glühwein eignen sich Rot-, Weiß- oder Roséweine. Die typische Würze wird durch Gewürze wie Zimt, Nelken, Sternanis oder Orangenschalen erreicht. Zucker sollte sparsam verwendet werden, um die natürliche Süße des Weins zu erhalten. Wichtig ist, die Mischung nur zu erwärmen und nicht zum Kochen zu bringen, um das Geschmackserlebnis zu bewahren.

Glühwein ist ein klassisches Getränk der Adventszeit, das durch seine strenge gesetzliche Regelung ein hohes Maß an Qualität garantiert. Verbraucher können sicher sein, dass die meisten Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei der Zubereitung zu Hause sorgen einfache Maßnahmen wie die richtige Temperatur und geeignete Behälter für einen optimalen Genuss.