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So kommt Ihr Weihnachtspaket reibungslos durch den Zoll

REGENSBURG. – Die vorweihnachtliche Shopping-Saison ist in vollem Gange, insbesondere nach dem Black Friday Ende November. Doch wer bei internationalen Onlinehändlern einkauft, sollte die Zollbestimmungen im Blick behalten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Das Hauptzollamt Regensburg klärt auf, worauf zu achten ist, wenn Pakete aus Nicht-EU-Ländern bestellt werden.


Zollgebühren: Was kommt auf mich zu?

Pakete aus Drittstaaten unterliegen bestimmten Einfuhrabgaben, abhängig vom Warenwert:

  • Warenwert bis 150 Euro: Es wird die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % (bzw. 7 % für reduzierte Artikel wie Bücher oder Lebensmittel) und ggf. Verbrauchsteuern fällig.
  • Warenwert über 150 Euro: Zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer können Zollgebühren und Verbrauchsteuern anfallen.

Ausnahme: Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen sind bis zu einem Wert von 45 Euro von Zöllen und Steuern befreit.


Copyright: Zoll

Wie funktioniert die Zollabwicklung?

In der Regel übernehmen Paketdienste wie DHL, UPS oder FedEx die Zollformalitäten und zahlen Abgaben vorab. Dafür erheben sie jedoch oft eine Servicepauschale, die nicht mit den Zollgebühren selbst zu verwechseln ist.

Fehlen wichtige Angaben wie Warenbeschreibung oder Wert, kann das Paket an das zuständige Zollamt weitergeleitet werden. In solchen Fällen wird der Empfänger benachrichtigt und muss die Zollabwicklung selbst übernehmen. Praktisch: Über die Online-Anwendung IPK im Zoll-Portal können viele Formalitäten bequem von zu Hause aus erledigt werden.


Gefälschte und unsichere Produkte: Ein Risiko für Verbraucher

Der Zoll zieht regelmäßig Produkte aus dem Verkehr, die Verbraucher gefährden könnten. Fälschungen, wie Bekleidung mit falschen Markenlogos oder unsichere technische Geräte, sind dabei ein Hauptproblem.

„Wer vermeintlich günstige Markenprodukte bestellt, riskiert, dass diese beschlagnahmt und vernichtet werden“, warnt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. „Zudem drohen Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.“


Lebensmittel und Artenschutz: Strenge Vorschriften

Auch bei Lebensmitteln oder Produkten aus geschützten Tierarten gibt es strikte Regeln:

  • Lebensmittel für den Eigengebrauch dürfen grundsätzlich importiert werden, jedoch mit Einschränkungen aus Gesundheitsgründen.
  • Artikel wie Kaviar, Pythonleder oder Krokodilprodukte benötigen spezielle Genehmigungen (CITES-Dokumente). Ohne diese werden sie beschlagnahmt.

Pakete aus der EU: Weniger Hürden, aber nicht steuerfrei

Innerhalb der EU fallen normalerweise keine Zollformalitäten an. Dennoch gilt: Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Tabak unterliegen oft nationalen Regelungen. Beispielsweise müssen Tabakwaren mit einem deutschen Steuerzeichen versehen sein, damit sie eingeführt werden dürfen.


Praktische Tipps für stressfreies Schenken

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden:

  • Prüfen Sie vor dem Kauf die Zollbestimmungen auf zoll.de.
  • Nutzen Sie den Chatbot „TinA“ für schnelle Fragen.
  • Stellen Sie sicher, dass alle nötigen Angaben zu Ihrer Bestellung vollständig und korrekt sind.

So steht einem entspannten Weihnachtsfest nichts mehr im Weg – weder beim Schenken noch beim Empfangen!