Die goldenen Zeiten sind vorbei: Zoll beschlagnahmt Goldbarren im Wert von über 350.000 EUR
REGENSBURG Die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb machten kürzlich auf der Autobahn A9 in Höhe der Rastanlage Frankenwald einen außergewöhnlichen Fund: Sie entdeckten Goldbarren im Wert von über 350.000 Euro, versteckt in den Scheinwerfern eines serbischen Pkw.
Familienausflug mit verstecktem Gold
Der Wagen wurde von einem 27-jährigen Serben gesteuert, der zusammen mit seiner 23-jährigen Ehefrau und zwei Kleinkindern unterwegs war. Auf Nachfrage gab der Fahrer zunächst an, dass die Familie lediglich aus Deutschland nach Serbien zurückreise, nachdem sie Verwandte besucht hatte. Der Fahrer betonte, keine zollrechtlich relevanten Waren bei sich zu führen – lediglich Bargeld sei an Bord.
Versteckte Schätze im Auto
Doch die Beamten schöpften Verdacht: Aufgrund von Ungereimtheiten bei der Befragung entschieden sie sich, das Fahrzeug genauer zu kontrollieren. Dabei stießen sie auf eine raffinierte Versteckmethode. In den Hohlräumen der Frontscheinwerfer fanden sie fünf Päckchen, die mit braunem Klebeband umwickelt waren. Die Untersuchung der Inhalte förderte insgesamt 4.338 Gramm gegossenes Gold zutage – keine Prägung, sondern reines Edelmetall in Barrenform.
Herkunft des Goldes unklar
Der Fahrer gab an, die Goldbarren in Berlin in die Scheinwerfer seines Autos eingebaut zu haben. Daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Nun übernimmt das Zollfahndungsamt München die Ermittlungen, um die Herkunft des Goldes zu klären. Die Staatsanwaltschaft Hof führt die strafrechtlichen Untersuchungen.
Präzise Arbeit der Zöllner
Die Sicherstellung von Gold in dieser Größenordnung ist ein Beleg für die effiziente Arbeit der Zöllner. Der Leiter der Kontrolleinheit kommentierte den Fall mit den Worten: „Die goldenen Zeiten sind vorbei – zumindest für diesen Schmuggler.“
Hinweise für Reisende
Der Zoll weist darauf hin, dass bei der Ein- und Ausreise strenge Vorschriften für Bargeld und wertvolle Gegenstände gelten. Reisende sollten sich vorab über die Meldepflichten informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.