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Bundespolizei Waidhaus vollstreckt fünf Haftbefehle

WAIDHAUS. Die Fahndungserfolge der Bundespolizei Waidhaus reißen nicht ab. Nach zahlreichen Haftbefehlen in den letzten Wochen haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am vergangenen Wochenende (8. – 10. März) erneut fünf gesuchte Straftäter festgenommen. Diese wurden von der Justiz mittels Haftbefehl gesucht.

Am Freitag wurden gleich drei Haftbefehle von den Beamten der Bundespolizei an der A6 vollstreckt. Zwei Männer und eine Frau gerieten an der Grenzkontrollstelle in das Fahndungsnetz der Beamten.

In den frühen Morgenstunden erwischten die Grenzbeamten einen 30-jährigen Moldauer, der seine Justizschulden aus einem Gerichtsverfahren des Amtsgerichts Rüsselsheim von Juli 2020 noch nicht beglichen hatte. Dies nahm die Staatsanwaltschaft Darmstadt zum Anlass, den wegen Fahrerflucht gesuchten Mann mittels Haftbefehl zu suchen. Er beglich seine Justizschulden in Höhe von 600 Euro zuzüglich 2.200 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei Waidhaus und konnte somit der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen entgehen.

Auch ein 29-jähriger Rumäne konnte am Freitagabend seine Justizschulden in Höhe von 200 Euro begleichen und seine Fahrt fortsetzen. Das Amtsgericht Delmenhorst verurteilte ihn im Dezember 2022 wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu der Geldstrafe, die er bis dato nicht bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg quittierte die fehlende Zahlungsmoral des 29-Jährigen daher mit einem Haftbefehl.

Nur wenige Stunden später kontrollierten die Beamten eine 28-jährige Russin und stellten bei ihr eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Dresden fest. Wegen unerlaubter Einreise verurteilte sie das Amtsgericht Pirna zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Da sie ihre Geldstrafe bislang nicht beglichen hatte, erhielt sie einen Platz auf der Fahndungsliste der Justizbehörde. Diese kann nun den Haftbefehl gegen die 28-Jährige ad acta legen. Sie beglich ihre offenen Schulden und kann der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen somit entgehen.

Einen weiteren Schwarzfahrer kontrollierten die Grenzbeamten am Sonntagnachmittag. Das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort hatte der 27-Jährige bislang ignoriert, was ihm nun zum Verhängnis wurde. Ihm blieb die Wahl, die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen anzutreten, oder seine Justizschulden in Höhe von 700 Euro zu begleichen. Er entschied sich dafür zu bezahlen und konnte somit weiterreisen.

Wegen des Fahrens ohne Führerschein wurde ein 29-jähriger Pole im August 2022 durch das Amtsgericht Prenzlau zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt. Er war Insasse eines Fernreisebusses und auf dem Weg nach Frankreich, als er an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei in Waidhaus erwischt wurde. Auch er beglich die im Haftbefehl notierten Justizschulden und konnte seine Reise im Fernreisebus auch ohne Führerschein fortsetzen.