BlaulichtOberpfalz

Bundespolizei verweigert 38-jährigem Ukrainer die Einreise

Seit 872 Tagen unerlaubt im Schengen-Raum unterwegs – Ermittlungsverfahren eingeleitet

Waidhaus – Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus verweigerten einem 38-jährigen Ukrainer die Einreise nach Deutschland, nachdem sie bei Grenzkontrollen an der A6 festgestellt hatten, dass er seine erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum um 872 Tage überschritten hatte.

Der Mann war als Fahrgast eines Fernreisebusses auf dem Weg nach München. Während der Kontrolle legte er den Beamten einen gültigen ukrainischen Reisepass vor, besaß jedoch weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel für den Schengen-Raum. Bei der Überprüfung seiner Dokumente stellten die Bundespolizisten fest, dass sich der Ukrainer bereits seit 962 Tagen im Schengen-Gebiet aufhielt. Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich zwar mit einem gültigen Reisepass bis zu 90 Tage visafrei im Schengen-Raum bewegen, jedoch nur innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.

Mit einer Überschreitung von 872 Tagen lag der Mann weit über der zulässigen Aufenthaltsdauer. Die Beamten nahmen ihn daraufhin fest und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise ein. Zudem wurde ihm die Einreise nach Deutschland verweigert. Anschließend wiesen sie ihn zurück nach Tschechien, aus dessen Richtung er eingereist war.

Die Bundespolizei betont in ihrer Mitteilung die Wichtigkeit einer korrekten Einhaltung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen im Schengen-Raum. Reisenden ohne gültige Papiere drohen rechtliche Konsequenzen sowie die Rückweisung an der Grenze.

Die Kontrolle erfolgte im Rahmen der standardmäßigen Überprüfungen an der Autobahn A6, einer wichtigen Transitroute im deutsch-tschechischen Grenzgebiet.