Landkreis TirschenreuthPolizeimeldungen

Bundespolizei stoppt Einfuhr von explosiver Fracht

Niederländer mit illegaler Pyrotechnik erwischt

WALDSASSEN. Eine Einkaufstour in Tschechien endete für drei Niederländer in den Händen der Bundespolizei. Die Beamten stoppten und kontrollierten den Pkw der Reisenden, der aus Tschechien kam, und entdeckten im Kofferraum 17 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Pyrotechnik sowie sieben Gramm Marihuana. Unter den beschlagnahmten Feuerwerkskörpern befanden sich auch besonders explosive Kugelbomben mit einer Nettosprengmasse von 300 Gramm Schwarzpulver pro Stück.

Die drei Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren konnten keine erforderliche Fachkunde in der Sprengtechnik vorweisen, was zu einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz führte. Das geplante Silvesterfeuerwerk im Wert von 400 Euro landete zusammen mit dem Marihuana in der Asservatenkammer der Bundespolizei. Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet.

Bundespolizei warnt vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt vor dem Kauf von verbotenen und erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in Tschechien. Im Jahr 2022 allein stellte die Bundespolizei Waidhaus bei 270 Feststellungen 1.000 Kilogramm an illegalen Böllern, Raketen und Tischfeuerwerken sicher. Der Grenzeinkauf endet oft mit einer Strafanzeige, insbesondere bei Pyrotechnik. Obwohl das Angebot groß ist, sind viele vermeintliche Schnäppchen in Deutschland verboten und unterliegen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.

Erlaubt oder Verboten? Bundespolizei klärt auf

In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese tragen ein entsprechendes Zulassungszeichen (z. B. CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Feuerwerkskörper ohne dieses Prüfzeichen können zu schwersten Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat daher die Einfuhr nicht zugelassener und erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.

Die Bundespolizei warnt auch vor gefälschten Produkten, selbst wenn sie den Kategorien F1 und F2 entsprechen. Pyrotechnische Produkte mit gefälschten Kennzeichnungen unterliegen den Bestimmungen des deutschen Sprengstoffgesetzes. Feststellungen führen zu Strafverfahren und empfindlichen Geldstrafen, die mehrere Tausend Euro betragen können.