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Bayern sortiert Feiertage neu: Mariä Himmelfahrt – je nach Konfession und Zensus


München – Es ist ein Feiertag, der in Bayern heiß geliebt oder einfach übersehen wird – je nach Konfession. Mariä Himmelfahrt, traditionell am 15. August gefeiert, bleibt ein Fest der besonderen Art: mit Kräuterbuschen, Prozessionen – und jetzt auch mit einem Hauch von statistischem Neuanfang. Denn der Zensus 2022 hat das katholische Kräfteverhältnis neu vermessen – und das hat Folgen.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verkündete am Montag offiziell: In acht bayerischen Gemeinden ändert sich ab 2025 der Feiertagsstatus – sechs dürfen sich künftig über einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag freuen, zwei hingegen müssen künftig schuften, während andernorts Glocken läuten.

Neue Feiertagsmitglieder – herzlich willkommen!

In einem feierlich-bürokratischen Schritt dürfen sich nun Marktrodach (Oberfranken), Baiersdorf und Weisendorf (Mittelfranken), Schwebheim (Unterfranken), sowie Memmingerberg und das durchaus klangvolle Oettingen in Bayern (Schwaben) über den neuen gesetzlichen Feiertag freuen. Warum? Weil dort laut Volkszählung nun offiziell mehr Katholiken als Protestanten wohnen. Man mag sich fragen, ob das an Geburten, Taufen oder Umzügen liegt – oder einfach an einer besonders missionarischen Kita.

Zwei Gemeinden verlieren – der Glaube bleibt, der Feiertag geht

Weniger Grund zum Feiern gibt es in Seßlach und Marktschorgast (beide Oberfranken), wo der katholische Pegelstand laut Statistik gesunken ist. Ab 2025 heißt es dort: am 15. August bitte wieder zur Arbeit. Oder, wie der fränkische Pragmatiker sagt: „Feiertag? Hamma g’habt. Reicht jetzt a moi.“

Innenminister Herrmann versichert indes, dass sich in den restlichen 2.048 Gemeinden des Freistaats nichts ändert. Dort bleibt alles beim alten Kirchenrecht – oder besser gesagt: beim Feiertagsgesetz.

Wer zählt, bestimmt den Kalender

Und wie wird das alles entschieden? Nicht durch Abstimmung am Stammtisch, sondern durch nüchterne Zahlenspiele: Verglichen werden ausschließlich die Mitgliederzahlen von katholischer und evangelischer Kirche in der jeweiligen Gemeinde. Freidenker, Muslime, Buddhisten oder gar Atheisten? Für den Feiertagsstatus ohne Belang. Bayern eben.

Auch ohne Feiertag: Glockenruhe bleibt Pflicht

Wer jetzt denkt, dass ohne Feiertag auch gleich wieder der Laubbläser frühmorgens surren darf, irrt: Zwischen 7 und 11 Uhr herrscht auch in den nicht-feiernden Gemeinden „Gottesdienstschutz“. Wer also mit der Motorsäge sonntagsgleich den Tag beginnt, riskiert Ärger mit der Ordnungsmacht – oder zumindest mit der Oma aus dem Nachbarhaus.

Katholische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich zudem – ob Feiertag oder nicht – auf ihr gesetzlich verbrieftes Recht zur Arbeitsverweigerung berufen. Wer dann allerdings Lohn verliert, darf sich zumindest auf moralische Unterstützung von oben verlassen.


So zeigt sich wieder einmal: In Bayern geht der Glaube nicht nur durch den Magen, sondern auch durchs Melderegister. Und ob Feiertag oder nicht – der Himmel wird schon wissen, was er tut.