BayernUmwelt und Natur

Bayerisches Fischereigesetz wird modernisiert

Erprobung des elektronischen Fischereischeins erfolgreich

MÜNCHEN. Das Bayerische Fischereigesetz wird einfacher, praxisgerechter und digitaler. Mit der Novellierung soll Bürokratie abgebaut und den geänderten Bedürfnissen der fischereilichen Praxis Rechnung getragen werden. Auch in Zukunft sollen nachhaltige Fischereiausübung und Fischproduktion in all ihren Formen bestehen können. Neben der Karpfen- und Forellenteichwirtschaft, Fluss- und Seenfischerei sowie Angelfischerei, die unmittelbar betroffen sind, werden auch Belange des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie wirtschaftliche und touristische Interessen und die Freizeitnutzung mit einbezogen. Das Kabinett billigte heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes, der jetzt in die Verbandsanhörung geht.

Mit der dauerhaften Einführung des elektronischen Fischereierlaubnisscheins soll der fortschreitenden Digitalisierung in der Verwaltung Rechnung getragen werden. In einer erfolgreichen Erprobungsphase hat sich die Möglichkeit der elektronischen Ausstellung – gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie – bewährt. Allein im ersten Halbjahr 2020 wurden 15.000 elektronische Erlaubnisscheine ausgestellt.

Außerdem soll die Position des Fischereiaufsehers gestärkt und an diejenige des Naturschutzwächters angeglichen werden. Auch die berechtigten Belange des Naturschutzes werden beachtet, indem die Ausweisung von Schongebieten auf naturnahen geschlossenen Gewässern ermöglicht werden soll. Außerdem sollen wasserrechtsbezogene Vorschriften des Fischereigesetzes zur Durchgängigkeit bzw. der Nutzung von Wasserkraft an das Wasserhaushaltsgesetz angepasst werden, ohne dabei in das wasserrechtliche Verfahren einzugreifen.