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Landratsamt beruhigt: Kein Angelverbot außerhalb des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr

NEUSTADT AN DER WALDNAAB/GRAFENWÖHR. Nach der aktuellen Berichterstattung über PFAS-Belastungen in Fischen aus Gewässern im Umfeld des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr sieht das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab Anlass zur Klarstellung. Insbesondere aus der Anglerschaft seien in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen eingegangen.

Wie das Landratsamt mitteilt, gilt das von der US-Armee ausgesprochene Angelverbot ausschließlich für bestimmte Gewässer innerhalb des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr. Für Gewässer außerhalb des Militärgeländes wurde kein Angelverbot verhängt.

Untersuchungen betrafen nur bestimmte Gewässer

Hintergrund der aktuellen Diskussion sind Ergebnisse eines Fischmonitorings, bei dem Fische aus Fließgewässern untersucht wurden, die aus dem Bereich des Truppenübungsplatzes abfließen. Die fachliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse liege bei den zuständigen Fachbehörden.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass im Rahmen des Monitorings ausschließlich Fische aus abfließenden Fließgewässern untersucht wurden. Weiher und Teiche außerhalb des Truppenübungsplatzes waren nicht Gegenstand der Untersuchungen. Daher könnten aus den vorliegenden Ergebnissen keine Rückschlüsse auf Fischbestände in diesen Gewässern gezogen werden.

Zudem sei zu berücksichtigen, dass sich Fische innerhalb von Gewässersystemen bewegen können. Die Ergebnisse müssten deshalb stets im jeweiligen fachlichen Zusammenhang betrachtet werden.

Sorgen werden ernst genommen

Das Landratsamt betont, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass PFAS – sogenannte Per- und Polyfluoralkylsubstanzen – heute in vielen Bereichen der Umwelt nachweisbar seien und nicht ausschließlich im Umfeld des Truppenübungsplatzes vorkämen.

Eine flächendeckende Untersuchung aller Gewässer im Landkreis sei weder gesetzliche Aufgabe des Landratsamtes noch organisatorisch und finanziell umsetzbar. Solche Analysen erforderten spezielle Probenahmen sowie aufwendige Laboruntersuchungen.

Nach Angaben der Behörde wurden die bekannten Fischereivereine und sonstigen Nutzungsberechtigten von Gewässern, die möglicherweise im Einflussbereich von Gewässern aus dem Truppenübungsplatz liegen, bereits in der Vergangenheit über die PFAS-Thematik informiert.

Trinkwasserversorgung nicht betroffen

Wer für ein bestimmtes Gewässer oder für selbst gefangene Fische eine individuelle Untersuchung auf PFAS veranlassen möchte, kann dies eigenverantwortlich über qualifizierte Labore durchführen lassen. Die Beauftragung und Finanzierung solcher Untersuchungen obliegt jedoch den jeweiligen Auftraggebern.

Entwarnung gibt das Landratsamt beim Thema Trinkwasser. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen weiterhin keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Landkreis Neustadt an der Waldnaab vor. Die zuständigen Fachbehörden überwachen die Trinkwasserqualität regelmäßig.

Das Landratsamt kündigte an, die Öffentlichkeit weiterhin über neue fachliche Bewertungen oder Handlungsempfehlungen zu informieren und steht dazu im Austausch mit den zuständigen Fachstellen.