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Bauanträge künftig auch online

Ab März können Bauanträge am Landratsamt Neustadt/WN auch digital eingereicht werden

NEUSTADT/WN. Die Verwaltung in Bayern soll bürgerfreundlicher und unbürokratischer werden. Gerade bei der Baugenehmigung bietet die Digitalisierung enormes Potenzial zur Beschleunigung und Vereinfachung. Das Bauministerium hat daher zusammen mit dem Digitalministerium und fünf ausgewählten Landratsämtern in einem Pilotprojekt den Digitalen Bauantrag erarbeitet. Ab 1. März geht das Projekt an den Landratsämtern Ebersberg, Hof, Kronach, Traunstein und Neustadt a.d.Waldnaab in den regulären Betrieb.

Bauministerin Kerstin Schreyer freut sich über diesen Fortschritt: „Mit der Aufnahme des regulären Betriebs an vorerst fünf Landratsämtern in ganz Bayern machen wir nun einen ganz wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit beim Bauen. Ich bin zuversichtlich, dass sich rasch weitere Untere Bauaufsichtsbehörden dem neuen Verfahren anschließen werden.“

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach betont: „So sieht moderner Dienst am Kunden aus! Wir haben den digitalen Bauantrag gemeinsam auf den Weg gebracht. Ab März können Bürgerinnen und Bürger oder die beauftragten Planer die notwendigen Unterlagen dort bequem zu jeder Zeit online einreichen. Wir arbeiten daran, dass die Beantragung bald in ganz Bayern möglich wird. Damit bauen wir Barrieren ab und vereinfachen die Antragstellung. Gerade viele junge Familien mit dem Wunsch nach einem Eigenheim werden davon profitieren.“

Der digitale Bauantrag für Bayern wurde in den letzten zwei Jahren im Rahmen eines gemeinsam vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und vom Staatsministerium für Digitales angestoßenen Pilotprojekts mit 15 unteren Bauaufsichtsbehörden konzipiert und entwickelt. Die technische Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, führen den Nutzer durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen.

Dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Bauantrag wurden mit der vom Bayerischen Landtag beschlossenen Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und einer auf ihr basierenden Rechtsverordnung geschaffen. Ab diesem Stichtag wird es im Zuständigkeitsbereich der teilnehmenden Landratsämter allen Planern ermöglicht, digitale Bauanträge zu stellen.