Zoll stoppt Import von 2.312 Cannabispflanzen
729 Empfänger in Deutschland betroffen – insgesamt 730 Strafverfahren eingeleitet
REGENSBURG. Der Regensburger Zoll hat bei Kontrollen eines Paketdienstleisters insgesamt 2.312 junge Cannabispflanzen sichergestellt. Die Pflanzen waren von einem österreichischen Unternehmen an 729 Empfängerinnen und Empfänger in Deutschland verschickt worden. Der Zoll leitete insgesamt 730 Strafverfahren ein.
Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg hatten mehrere Lastwagen eines Paketdienstleisters überprüft. In zwei Fahrzeugen fanden sie die Cannabispflanzen. Das österreichische Unternehmen hatte die Lastwagen wegen der erforderlichen Transporttemperaturen eigens für die Lieferung gechartert.
Die meisten Besteller hatten ein oder zwei Pflanzen geordert. Die größte Einzelbestellung umfasste 72 Pflanzen.
Aus Stecklingen waren bereits Pflanzen geworden

Die Sendungen waren überwiegend als sogenannte Stecklinge deklariert. Nach Angaben des Hauptzollamts handelte es sich tatsächlich aber bereits um eingepflanzte und eigenständig weitergewachsene Cannabispflanzen und damit rechtlich um Setzlinge.
Dieser Unterschied ist entscheidend: Echte Stecklinge gelten nach dem Konsumcannabisgesetz als Vermehrungsmaterial und rechtlich nicht als Cannabis. Setzlinge dagegen gelten bereits als Cannabispflanzen. Ihre Einfuhr nach Deutschland ist verboten – auch aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
„Auch die Bezeichnung als Steckling bedeutet nicht automatisch, dass die Einfuhr erlaubt ist. Entscheidend ist, wie weit die Pflanze tatsächlich entwickelt ist“, erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg.
Sie weist zudem darauf hin, dass bei Internetbestellungen nicht immer sofort ersichtlich sei, aus welchem Land die Ware verschickt werde. Verbraucher sollten deshalb unter anderem das Impressum des Anbieters und dessen Unternehmenssitz prüfen.
730 Strafverfahren
Gegen alle 729 Empfängerinnen und Empfänger leitete der Zoll Strafverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Einfuhr von Cannabis ein. Gegen das österreichische Unternehmen läuft ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis.
Die insgesamt 730 Verfahren wurden zur weiteren strafrechtlichen Würdigung an die Staatsanwaltschaft Regensburg abgegeben. Die sichergestellten Pflanzen sollen nach Abschluss der Verfahren vernichtet werden.
Das Hauptzollamt weist darauf hin, dass Erwachsene in Deutschland zwar unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbauen dürfen. Diese Regelung erlaubt jedoch nicht die Bestellung bereits entwickelter Cannabispflanzen im Ausland und deren Einfuhr nach Deutschland.
Der Zoll darf auch Waren kontrollieren, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland gelangen. Für bestimmte Waren gelten trotz des grundsätzlich freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union weiterhin Verbote und Beschränkungen.
Der Regensburger Zoll stellte insgesamt 2.312 junge Cannabispflanzen sicher, die aus Österreich nach Deutschland geliefert werden sollten. Foto: Hauptzollamt Regensburg
Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung des Hauptzollamts Regensburg. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.


