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15-Jähriger nach Konsum von „Baller-Liquid“ in Schutzgewahrsam

SULZBACH-ROSENBERG. Ein 15-Jähriger hat am Donnerstagmittag, 24. September, nach eigenen Angaben ein sogenanntes „Baller-Liquid“ mit einer E-Zigarette konsumiert. Er sagte der Polizei, er habe das Liquid für fünf Euro im Stadtgebiet gekauft.

Nach dem Konsum war der Jugendliche laut Polizei stark beeinträchtigt und halluzinierte. Die Beamten nahmen ihn vorübergehend in Schutzgewahrsam, um eine Gefährdung für ihn selbst oder andere auszuschließen. Anschließend übergaben sie ihn seinen Erziehungsberechtigten.

Gegen den 15-Jährigen läuft ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Welche Wirkstoffe das Liquid enthielt, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Die Polizei warnt, dass die Inhaltsstoffe solcher Liquids häufig nicht zuverlässig erkennbar und ihre Wirkungen unvorhersehbar seien.

Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung der Polizei. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.