Zoll kontrolliert Mindestlohn
Aktion gegen Schwarzarbeit und Lohndumping
REGENSBURG. Das Hauptzollamt Regensburg war am vergangenen Donnerstag Teil einer bundesweiten Aktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bei der die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns überprüft wurde. Rund 60 Zöllnerinnen und Zöllner führten dabei Kontrollen in verschiedenen Branchen durch, darunter Gastronomie, Beherbergungsgewerbe, Tankstellen, Kosmetikstudios und Friseursalons. Insgesamt wurden 43 Arbeitgeber überprüft und knapp 180 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Die Aktion führte zur Einleitung von neun Ordnungswidrigkeits- sowie vier Strafverfahren. In 36 weiteren Fällen stehen Nachermittlungen an, bei denen die vor Ort erfassten Daten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen werden. Der Zoll steht hierbei auch im engen Austausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung, um die Ermittlungen umfassend zu unterstützen.
Klare Botschaft des Zolls
René Matschke, der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, betonte: „Unsere Kontrollen sind ein klares Signal an alle Arbeitgeber: Wer den Mindestlohn umgeht, riskiert harte Sanktionen. Der Zoll wird weiterhin konsequent gegen Lohndumping und Schwarzarbeit vorgehen.“ Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro brutto pro Stunde. Verstöße gegen diesen Mindestlohn werden streng geahndet.
Vielfältige Branchen im Fokus
Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es in bestimmten Branchen, wie der Pflege, dem Dachdeckerhandwerk oder der Gebäudereinigung, spezielle Branchenmindestlöhne. Auch hier wird der Zoll regelmäßig tätig. Häufig versuchen Arbeitgeber, den Mindestlohn durch unzulässige Praktiken zu umgehen, indem sie Arbeitnehmer beispielsweise als Praktikanten oder Selbständige ausgeben oder Arbeitszeiten nicht korrekt dokumentieren.
Teil einer europaweiten Aktion
Die Prüfungen des Zolls in Deutschland sind Teil einer der größten grenzüberschreitenden Aktionen gegen Schwarzarbeit, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wird. Insgesamt nahmen 21 Mitgliedstaaten an der Aktion teil. In Deutschland waren über 3.300 Zöllner im Einsatz, die bei über 800 Arbeitgebern Kontrollen durchführten. Über 7.700 Arbeitnehmer wurden dabei zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Bundesweit leitete der Zoll mehr als 260 Strafverfahren, darunter über 160 wegen unerlaubten Aufenthalts.
Die Zollbehörden werden auch in Zukunft mit Nachdruck gegen Schwarzarbeit und die Umgehung des Mindestlohns vorgehen, um faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu gewährleisten.
Zusatzinformation:
Der Zoll prüft regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hinweise auf Verstöße haben, können sich jederzeit an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wenden.