Verkehrsunfall wegen Überholen trotz Verbot
HAHNBACH. Ein missglücktes Überholmanöver führte am Samstagnachmittag zu einem Verkehrsunfall auf der Staatsstraße 2120 bei Hahnbach. Gegen 14 Uhr ereignete sich der Unfall unterhalb des Kreuzbergs, bei dem glücklicherweise niemand verletzt wurde.
Zwei Frauen waren hintereinander in Richtung Vilseck unterwegs, als es zu dem Unfall kam. Die Fahrerin eines Skoda verringerte ihre Geschwindigkeit, um an der Kreuzung in Richtung Irlbach abzubiegen. Die nachfolgende Opel-Fahrerin entschied sich trotz eines durch Verkehrszeichen angeordneten Überholverbots und durchgezogener Mittellinie zum Überholen.
In dem Moment, als die Skoda-Fahrerin den Fahrtrichtungsanzeiger links betätigte, brach die Opel-Fahrerin ihr Überholmanöver ab. Dabei stieß sie gegen den Heckbereich des vollbesetzten Skoda. Beide Fahrzeuge wurden bei dem Zusammenstoß erheblich beschädigt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag.
Gegen die Unfallverursacherin wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Polizei mahnt erneut zur Vorsicht und Einhaltung der Verkehrsregeln, um solche Vorfälle zu vermeiden.