Notorischer Ladendieb im Schnellverfahren verurteilt
Strafe folgt auf dem Fuße – Ladendieb am nächsten Tag verurteilt
Sulzbach-Rosenberg/Schwandorf/Amberg – Für einen 53-jährigen Ladendieb wurde das Sprichwort „Strafe folgt auf dem Fuße“ bittere Realität. Nur einen Tag nach seiner Festnahme verurteilte das Amtsgericht Amberg den Mann in einem beschleunigten Verfahren zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Am 26. November 2024, gegen 14:50 Uhr, wurde der Täter in einer Drogeriefiliale in Sulzbach-Rosenberg ertappt. Ein aufmerksamer Mitarbeiter beobachtete, wie der Mann mehrere teure Herrendüfte in eine präparierte Einkaufstasche steckte. Als er bemerkte, dass er beobachtet wurde, versuchte der Ladendieb, schnellen Schrittes das Geschäft zu verlassen. Doch zwei Angestellte stellten sich ihm in den Weg und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Die Durchsuchung des Täters förderte Parfüms im Wert von knapp 700 Euro zutage. Der aus Rumänien stammende Mann führte keine Ausweispapiere bei sich. Im Rahmen der Ermittlungen kam zudem heraus, dass der Ladendieb bereits eine Woche zuvor in Schwandorf Parfüms im Wert von 5.600 Euro gestohlen hatte. Zudem laufen gegen ihn in Niederbayern Ermittlungen wegen ähnlicher Straftaten.
Angesichts dieser Erkenntnisse stellte die Staatsanwaltschaft Amberg einen Haftantrag. Statt einer längeren Haftprüfung entschied man sich jedoch für ein beschleunigtes Verfahren. Am 27. November 2024 stand der notorische Dieb vor Gericht und wurde wegen der Diebstähle in Sulzbach-Rosenberg und Schwandorf zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Die schnelle Aburteilung des Täters zeigt, dass die Justiz bei Serienkriminalität konsequent und zügig handelt. Die Verurteilung des Ladendiebs sendet zugleich ein klares Signal: Wiederholungstäter müssen mit harten Konsequenzen rechnen.