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Neues BayRDG: Telenotarzt und Notfallregister kommen

MÜNCHEN. Der Bayerische Landtag hat heute in Zweiter Lesung die Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Laut Bayerns Innenstaatssekretär Sandro KIRCHNER ist das ein wichtiger Meilenstein: „Wir stärken die rettungsdienstliche Versorgung in ganz Bayern und damit das Patientenwohl. Die Änderungen sind von herausragender Bedeutung für die Zukunft des bayerischen Rettungsdienstes.“ Großen Wert legt Kirchner darauf, dass das Gesetz im Vorfeld eingehend mit den betroffenen Organisationen und Verbänden beraten und abgestimmt wurde. Es gebe eine breite Unterstützung bei allen am Rettungsdienst Beteiligten. Das neue Rettungsdienstgesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.

Wie der Innenstaatssekretär erläuterte, schafft die Gesetzesänderung die rechtlichen Grundlagen für wichtige Digitalprojekte wie den ‚Telenotarzt‘. Die Telemedizin ermöglicht, per Videoübertragung am Einsatzort und im Rettungswagen schnell auf zusätzliches Expertenwissen eines Telenotarztes zuzugreifen. „Mit dem Notfallregister bringen wir ein weiteres wichtiges und bundesweit einmaliges Vorhaben auf den Weg“, ergänzte Kirchner. „Damit können wir wichtige zusätzliche Erkenntnisse über die Qualität und die Ergebnisse der Patientenversorgung im Rettungsdienst gewinnen.“

Gelöst ist mit der Gesetzesnovelle laut Kirchner auch die konkrete Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten ‚Bereichsausnahme‘ im Rettungsdienst. Der EuGH hatte entschieden, dass ein europaweites Vergabeverfahren für die Notfallrettung und den Krankentransport nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. „Im neuen Rettungsdienstgesetz haben wir insbesondere die konkreten Anforderungen beim Auswahlverfahren präzisiert“, erläuterte der Innenstaatssekretär. „Wir unterstützen damit ausdrücklich den verstärkten Einsatz von ehrenamtlichen Kräften.“