Mutwilliger Fehlalarm in Weidener Bank führt zu Polizeieinsatz
WEIDEN. Ein vermeintlicher Überfallalarm sorgte am Donnerstagvormittag in der Innenstadt von Weiden für einen umfangreichen Polizeieinsatz. Ein Bankkunde hatte den Notrufknopf betätigt, nachdem er keinen Mitarbeiter des Geldinstituts antreffen konnte, um sein Schließfach zu öffnen.
Der Vorfall ereignete sich, als der Kunde Schwierigkeiten beim Öffnen seines Schließfachs hatte. Ohne Unterstützung des Bankpersonals entschied er sich dazu, den Notrufknopf zu drücken. Dies löste jedoch nicht die gewünschte Hilfe seitens der Bank aus, sondern aktivierte stattdessen einen Überfallalarm.
Dies führte zu einem sofortigen Polizeieinsatz, bei dem mehrere Streifenwagen vor Ort waren. Nach gründlicher Prüfung stellte sich heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte, der aufgrund der Kundenaktion ausgelöst wurde.
Die Polizei leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Kunden ein, dem der Missbrauch von Notrufen vorgeworfen wird. Dieses Vergehen wird strafrechtlich verfolgt, da die vorsätzliche oder fahrlässige Auslösung von Notrufen erhebliche Konsequenzen haben kann und die Einsatzkräfte unnötig bindet.
Zusätzlich wird geprüft, ob der Verursacher für die entstandenen Kosten des Polizeieinsatzes haftbar gemacht werden kann. Ein umfangreicher Einsatz, der durch solche Fehlalarme ausgelöst wird, bedeutet nicht nur einen erheblichen personellen Aufwand für die Polizei, sondern belastet auch die Ressourcen der Sicherheitsbehörden.