Maxhüttengelände als vermeintlicher „lost place“ betreten – strafrechtliche Konsequenzen folgen
Sulzbach-Rosenberg – Der Reiz sogenannter „lost places“ – verlassener und oft beeindruckender Orte – zieht seit Jahren Abenteurer und Hobbyfotografen gleichermaßen an. Doch die Erkundung solcher „vergessenen Orte“ birgt nicht nur Gefahren, sondern auch rechtliche Konsequenzen, wie zwei Brüder aus Baden-Württemberg nun am eigenen Leib erfahren mussten.
Am Dreikönigstag gelangten die beiden Männer im Alter von 34 und 31 Jahren auf das Gelände der ehemaligen Maxhütte in Sulzbach-Rosenberg. Sie wollten offenbar das Industriedenkmal erkunden, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Der Vorfall ereignete sich während der Sternsinger unterwegs waren – ein Umstand, der dazu führte, dass ein Nachnutzer des Geländes die beiden Männer bemerkt hatte. Da die „Heiligen Drei Könige“ in der Regel in anderer Mission unterwegs sind, wurde der Mann stutzig und sprach die Brüder an.
Die Polizei war zu diesem Zeitpunkt bereits informiert und stellte vor Ort die Personalien der Eindringlinge fest. Gegen beide wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. Das Unternehmen Maxhütte Verwertungs- und Verwaltungs-GmbH, das das Gelände verwaltet, stellte zudem Strafantrag gegen die Brüder. „Das Betreten des ehemaligen Werksgeländes ist nicht nur illegal, sondern auch gefährlich“, erklärte ein Sprecher der Gesellschaft. „Es gibt zahlreiche Gefahrenstellen, die ein erhebliches Unfallrisiko darstellen. Mit dem Strafantrag wollen wir ein klares Signal setzen, um weitere Nachahmer abzuschrecken.“
Das Gesetz sieht für Hausfriedensbruch eine Geldstrafe vor, in schwerwiegenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe. Wie hoch die Konsequenzen für die beiden Abenteurer ausfallen werden, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass ihr Ausflug nach Bayern ein teures Nachspiel haben könnte.
Faszination „lost places“ – mit Risiken und rechtlichen Grenzen
„Lost places“ erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit in den sozialen Medien. Fotos von verfallenen Fabriken, alten Villen oder verwaisten Bahnhöfen vermitteln einen besonderen Reiz. Doch gerade diese vermeintliche Romantik führt immer wieder dazu, dass Hobbyfotografen oder Abenteurer gesetzliche und moralische Grenzen überschreiten. Denn auch wenn ein Ort verlassen erscheint, ist das Betreten ohne Zustimmung des Eigentümers illegal. Zudem sind solche Orte oft aus gutem Grund nicht mehr zugänglich: Einsturzgefahr, ungesicherte Gruben oder giftige Substanzen können erhebliche Gefahren darstellen.
Im Falle der Maxhütte war das Eindringen auf das Gelände nicht nur ein rechtlicher Verstoß, sondern hätte auch lebensgefährlich enden können. Der Fall der beiden Brüder aus Baden-Württemberg dient als mahnendes Beispiel dafür, dass Abenteuerlust und Verantwortung Hand in Hand gehen müssen – und dass auch „vergessene Orte“ nicht frei von Regeln sind.