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LBV fordert Baustopp für Dämmplattenwerk

HÜTTEN. Der bayerische Naturschutzverband LBV hat heute beim Landratsamt Neustadt/Waldnaab einen unverzüglichen Baustopp für das geplante Dämmplattenwerk in Grafenwöhr-Hütten beantragt. Nach Kenntnis des LBV wurde bereits mit vorbereitenden Bauarbeiten durch die Firma Ziegler GROUP begonnen, obwohl erforderliche rechtliche Genehmigungen noch nicht vorliegen.

Der LBV befürchtet negative Auswirkungen für mehrere angrenzende europäische Schutzgebiete und darin vorkommende seltene Vogelarten. „Wir können solche eklatanten Rechtsverstöße nicht dulden. Ein Unternehmen, das mit Ökologie und Nachhaltigkeit wirbt, sollte erst recht Rücksicht auf zwingende Naturschutzbelange nehmen und gesetzliche Vorgaben einhalten“, fordert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

Im Zuge der geplanten Errichtung eines Dammplattenwerks wurden durch die Ziegler GROUP mehrere gesetzliche Vorgaben missachtet. „Die Rodung des Waldes an diesem Standort war rechtswidrig, da eine erforderliche spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nicht durchgeführt wurde und keine Rodungsgenehmigung nach Art. 9 BayWaldG vorlag“, so der LBV-Vorsitzende. Weiterhin wurde bisher kein immissionsschutzrechtliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, so dass ein Baubeginn ebenfalls rechtswidrig wäre.

Inzwischen wurde ein Baukran errichtet und mit Geländemodellierungen für das künftige Dämmplattenwerk begonnen.
Foto: LBV

Der LBV kritisiert, dass es durch die Umwandlung zu einem Industriegebiet mit enorm hohen Gebäuden zu Verschlechterungen der Erhaltungsziele für gleich drei europäische Schutzgebiete kommt, die nur wenige Hundert Meter entfernt liegen: das Vogelschutzgebiet „Manteler Forst“, das FFH-Gebiet „Lohen im Manteler Forst“ sowie das FFH-Gebiet „Haidenaabaue“. „Für das Vorhaben wurde keine FFHVerträglichkeitsprüfung vorgenommen, sondern lediglich eine Verträglichkeitsabschätzung“, kritisiert Christoph Bauer, Leiter der Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz. Der LBV befürchtet erhebliche Auswirkungen auf streng geschützte und bedrohte Vogelarten wie den Ziegenmelker oder den Raufußkauz.

Noch während der Auslegungsfrist wurde die frühere Staatswaldfläche kahlgeschlagen.
Bild: LBV

Hintergrund

Das Dämmplattenwerk der Ziegler GROUP sollte ursprünglich auf einer 12 Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche bei Bärnau (Kreis Tirschenreuth) entstehen. Dagegen regte sich Widerstand in der Bevölkerung. Noch vor der Durchführung eines Ratsentscheides hat die Ziegler GROUP ihre Pläne geändert und eine Ansiedlung im Grafenwöhrer Gewerbegebiet Hütten-Nord angekündigt. In Hütten besteht schon seit vielen Jahren ein Gewerbegebiet, das nur teilweise bebaut ist. Jedoch wurde durch die geplante Ansiedlung eines Dämmplattenwerks der Ziegler GROUP eine Änderung des gültigen Bebauungsplanes notwendig. Bis Anfang September fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, bei der auch der LBV eine Stellungnahme abgab. Noch während der Auslegungsfrist wurde die frühere Staatswaldfläche kahlgeschlagen.

Inzwischen wurde ein Baukran errichtet und mit Geländemodellierungen für das künftige Dämmplattenwerk begonnen, obwohl das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes noch nicht abgeschlossen ist.