Knapp eine halbe Million Euro Schaden
Zwei Geschäftsführer aus dem Landkreis Kelheim wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt
Regensburg – Der Zoll in Regensburg hat zwei Geschäftsführer einer Estrichverlegefirma aus dem Landkreis Kelheim wegen Sozialversicherungsbetrugs überführt. Das Landgericht Regensburg verurteilte die beiden Männer nach umfangreichen Ermittlungen.
Laut den Ermittlungen verstießen die Angeklagten in einem Zeitraum von fünf Jahren in insgesamt 60 Fällen gegen die Sozialversicherungspflicht. Dabei meldeten sie Arbeitnehmer entweder nicht korrekt an oder führten die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß ab. Zahlreiche Mitarbeiter waren sogar gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Dies führte zu einem Schaden von knapp einer halben Million Euro.
Vor Gericht zeigten sich die beiden Geschäftsführer geständig und entschuldigten sich für ihr Fehlverhalten. Der faktische Geschäftsführer wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro zahlen. Der offizielle Geschäftsführer erhielt wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, ebenfalls auf Bewährung.
Gerhard Pylipp, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, betont die Bedeutung dieser Ermittlungen: „Sozialversicherungsbetrug beeinträchtigt direkt das Wohl der Arbeitnehmer. Ohne ordnungsgemäße Anmeldung fehlt ihnen der Schutz im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit und in der Altersvorsorge. Der Zoll setzt sich dafür ein, dass alle Arbeitnehmer ihre verdienten Sozialleistungen erhalten.“
Der Fall zeigt, wie wichtig konsequente Kontrollen im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug sind. Unternehmen, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.
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