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K.-o.-Tropfen bei Sexualstraftaten und Raub: Bundestag beschließt härtere Strafen

Berlin. Wer andere Menschen mit K.-o.-Tropfen wehrlos macht, um sie sexuell anzugreifen oder auszurauben, soll künftig härter bestraft werden. Der Bundestag hat am Freitag eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Für die erfassten Taten soll die Mindestfreiheitsstrafe grundsätzlich von drei auf fünf Jahre steigen. Bundesregierung

CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke stimmten dafür, die AfD enthielt sich. Die Neuregelung ergänzt die Vorschriften zu besonders schweren Sexual- und Raubdelikten: Neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen werden darin künftig ausdrücklich auch gefährliche Mittel erfasst. Dazu gehören K.-o.-Tropfen. Deutscher Bundestag

Warum das Gesetz geändert wird

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte festgestellt, dass betäubende Substanzen, die über ein Getränk verabreicht werden, rechtlich keine „gefährlichen Werkzeuge“ sind. Deshalb griff bei entsprechenden Sexualstraftaten bisher eine Vorschrift mit einer niedrigeren Mindeststrafe.

Vereinfacht gesagt: Ob jemand sein Opfer mit einer Waffe oder mit einer gefährlichen Substanz wehrlos macht, soll bei diesen Straftaten künftig strafrechtlich gleich schwer wiegen. Die Änderung betrifft den Einsatz solcher Mittel bei Sexualstraftaten und Raub. dserver.bundestag.de

Mit dem Bundestagsbeschluss gilt die höhere Strafandrohung noch nicht sofort. Nach der beschlossenen Regelung soll das Gesetz am ersten Tag des Quartals nach seiner Verkündung in Kraft treten. dserver.bundestag.de

Polizeigewerkschaft fordert auch bessere Beweissicherung

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die Entscheidung. Ihr Bundesvorsitzender Heiko Teggatz erklärt: „Wer Menschen gezielt wehrlos macht, um sie auszurauben, sexuell zu missbrauchen oder andere schwere Straftaten zu begehen, muss mit der vollen Härte des Rechtsstaats rechnen.“

Höhere Strafen allein reichen nach Ansicht der Gewerkschaft jedoch nicht aus. Die Taten müssten auch nachgewiesen werden können. Viele der eingesetzten Substanzen seien nur kurze Zeit im Körper nachweisbar. Deshalb fordert die DPolG schnelle Laboruntersuchungen und klare Abläufe bei Polizei, Rettungsdiensten und medizinischen Einrichtungen.

Hilfe soll leichter zugänglich werden

Hinzu kommt nach Angaben der Gewerkschaft, dass Betroffene eine Tat häufig erst später erkennen. Erinnerungslücken und Scham könnten dazu führen, dass sie nicht unmittelbar Anzeige erstatten. Die DPolG geht deshalb von einer erheblichen Zahl nicht erfasster Fälle aus.

Sie fordert mehr Aufklärung und besser geschultes Personal in Clubs, Bars und bei Veranstaltungen. Außerdem sollen Betroffene schnell und unkompliziert auf mögliche Betäubungsmittel untersucht werden können – auch wenn sie sich noch nicht für eine Strafanzeige entschieden haben.

Transparenzhinweis: Grundlage dieses Berichts sind eine Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft sowie Informationen und Gesetzesunterlagen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.