Gut gemeint, doch nicht erlaubt: Der richtige Umgang mit Altwaffen
Nabburg – Es war ein Fall, der zeigt, wie schnell gute Absichten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Am Sonntag meldete sich ein 44-jähriger Mann aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab bei der Polizeiinspektion Nabburg. Er hatte beim Durchsehen des Nachlasses seines verstorbenen Vaters eine Schusswaffe gefunden – und wollte sie ordnungsgemäß abgeben.
Umgehend packte der Mann die Waffe ein und fuhr damit zur Polizeidienststelle. Doch was er als korrekte Lösung betrachtete, stellte sich als ein Verstoß gegen das Waffengesetz heraus: Der Transport einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit erfordert einen Waffenschein, den der Mann nicht besaß. Somit waren die Beamten gezwungen, gegen ihn eine Anzeige wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu erstatten.
Polizei mahnt zu korrektem Umgang
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass der Fund von Altwaffen oder Munition stets korrekt gemeldet werden sollte – jedoch auf dem richtigen Weg. „Sollten sich noch Altbestände an Waffen und Munition bei Ihnen zuhause befinden, bitten wir Sie, diese unter Angabe der Art und Menge über die Polizeinotrufnummer zu melden“, so ein Sprecher der Polizei.
Nach der Meldung wird die Polizei die erlaubnispflichtigen Gegenstände direkt bei den Bürgern abholen. Die dringende Bitte: Transportieren Sie Waffen oder Munition nicht selbst, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Sensibilisierung für ein ernstes Thema
Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig es ist, sich über die gesetzlichen Regelungen im Umgang mit Waffen zu informieren. Auch wenn das Handeln des 44-Jährigen gut gemeint war, kann Unwissenheit über die rechtlichen Vorschriften ernste Folgen haben. Die Polizei empfiehlt daher, bei Unsicherheiten immer erst telefonisch Kontakt aufzunehmen.