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Geflügelpest: Nur geringe Gefahr für Singvögel

HILPOLTSTEIN. Wie jedes Jahr im Herbst und Winter macht die Geflügelpest – landläufig auch als Vogelgrippe bezeichnet – wieder von sich reden. Auch den bayerischen Naturschutzverband LBV erreichen vermehrt Nachfragen: Darf ich noch Vögel füttern? Können sich meine Haustiere anstecken? Oder sogar ich selbst? „Die Vogelgrippe ist gefürchtet, weil sie hohe Verluste bei Nutzgeflügel verursachen kann. Aber für Menschen, Haustiere oder Singvögel sind die bei uns kursierenden Virustypen meist keine größere Gefahr“, sagt LBV-Biologe Torben Langer. Dennoch sollten Vogelfutterstellen im Garten stets sauber gehalten werden. Wer beim Spaziergang tote Wasservögel entdeckt, sollte diese bitte dem Veterinäramt melden.

„Nicht jede Vogelart ist gleich anfällig für die Geflügelpest“, erläutert Torben Langer. Erkrankungen treten vor allem bei Wasservögeln, wie Schwänen, Gänsen, Enten und Möwen, sowie bei Hühnervögeln auf, vereinzelt auch bei Greifvögeln und Eulen. „Die im Umfeld des Menschen lebenden Singvögel, das Rotkehlchen in der Hecke oder der Spatz am Futterhaus, spielen in der Virusverbreitung keine Rolle“, so der LBV-Experte. Falls sich die Erkrankung in Bayern weiter ausbreiten sollte, besteht für die Bürger*innen also kaum Gefahr, mit dem Virus in Kontakt zu kommen. „Die Ausbrüche der letzten Wochen in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land gehen zwar auf den für den Menschen potenziell gefährlicheren Virustyp H5N1 zurück, das Risiko einer Übertragung auf den Menschen besteht im Normalfall aber nur bei intensivem Kontakt mit infizierten Vögeln“, erklärt Langer. Geflügelhalter*innen sollten sich deshalb unbedingt an die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen halten.

Für die meisten Menschen bedeutet das also keine Gefahr und auch keine Einschränkungen für die Vogelfütterung im heimischen Garten. Der LBV rät trotzdem dazu, die üblichen Hygieneratschläge zu berücksichtigen. „Futterhäuser sollten regelmäßig gereinigt werden oder noch besser durch Futtersäulen ersetzen werden. So kann man auch die Verbreitung anderer Infektionskrankheiten, die für Singvögel gefährlich sind, über die Fütterung verhindern“, rät der LBV-Experte.  Auch sollte man den Kontakt zu Vogelkadavern vermeiden und entsprechende Funde, vor allem von toten Wasservögeln, bei den örtlichen Veterinärämtern melden. Hundehalter*innen ruft der LBV dazu auf, ihre Tiere insbesondere in Wassernähe an der Leine zu führen, wenn in der Region Fälle von Geflügelpest auftreten. „Das Risiko, dass sich Hunde anstecken, ist gering, konnte aber in sehr seltenen Fällen bereits nachgewiesen werden. Hunde

könnten auch tote Wildvögel aufstöbern und verschleppen oder noch lebende, möglicherweise infizierte Wildvögel aufscheuchen. Beides würde zur Weiterverbreitung des Virus beitragen“, sagt Torben Langer.

Bild: Ingo Rittscher, LBV

Alle häufigen Fragen und Antworten zum Thema Vogelgrippe finden Sie auch unter www.lbv.de/vogelgrippe.