Fünf Haftbefehle und verbotene Waffen: Erfolgreiches Kontrollwochenende der Bundespolizei Waidhaus
WAIDHAUS. Ein arbeitsreiches Wochenende liegt hinter den Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus: Bei intensiven Grenzkontrollen auf der A6 vom 25. bis 27. April vollstreckten die Einsatzkräfte insgesamt fünf Haftbefehle und stellten verbotene Waffen sicher.
Für zwei Straftäter endete die Reise direkt hinter Gittern. Ein 41-jähriger Ukrainer, der gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde, tappte am Freitag ins Netz der Kontrolleure. Wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatten ihn die Amtsgerichte Mühlhausen und Schwabach zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.100 Euro sowie zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Da der Mann die Geldstrafen bislang nicht beglichen hatte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.
Auch ein 18-jähriger Moldauer musste seine Reise abrupt beenden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vor: Er steht im Verdacht, in zehn Fällen Diebstähle begangen zu haben. Die Bundespolizei übergab ihn an die Justizvollzugsanstalt Regensburg.
Weniger dramatisch verliefen die Kontrollen für drei weitere Osteuropäer. Ein 26-jähriger Rumäne, ein 31-jähriger Bulgare und ein 23-jähriger Rumäne konnten ihre offenen Geldstrafen noch vor Ort begleichen. Nach Zahlung von Summen zwischen 1.000 und 1.200 Euro durften sie ihre Reise fortsetzen.

Neben den erfolgreichen Fahndungstreffern nahmen die Beamten auch verbotene Waffen aus dem Verkehr. Am Sonntag kontrollierten sie einen 30-jährigen Slowaken, der eine Schreckschusspistole und ein zwölf Zentimeter langes Messer im Gepäck hatte – jedoch ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis. Die Waffen wurden sichergestellt und der Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Seinen Weg setzte er anschließend unbewaffnet fort.
Die Bundespolizei Waidhaus zeigt sich mit dem Verlauf des Wochenendes zufrieden und unterstreicht damit die Bedeutung regelmäßiger Kontrollen an der Grenze.