OberpfalzUmwelt und Natur

Fischotter dürfen nun „entnommen“ werden

REGENSBURG/TIRSCHENREUTH. Die Regierung der Oberpfalz hat Maßnahmengebiete festgelegt, in denen ab sofort gezielte Eingriffe zur Regulierung der Fischotterpopulation möglich sind. Diese Entscheidung zielt darauf ab, ernsthafte Schäden in der Fischereiwirtschaft zu verhindern und die Teich- sowie Fischereibetriebe in der Region zu schützen.

Die am 14. Februar 2025 in Kraft getretene Allgemeinverfügung definiert Maßnahmengebiete in den Landkreisen und kreisfreien Städten Amberg-Sulzbach, Amberg, Cham, Neustadt a.d. Waldnaab, Weiden, Schwandorf und Tirschenreuth. In diesen Gebieten ist es nun möglich, Fischotter zu fangen, zu vergrämen oder – als letztes Mittel – zu entnehmen. Gemäß den Vorgaben des Bayerischen Umweltministeriums dürfen jährlich bis zu 23 Tiere in der Oberpfalz entnommen werden.

In den farbig gekennzeichneten Gebieten dürfen ab sofort Fischotter „entnommen“ werden.
Quelle: RegOpf

Insbesondere die nördliche Oberpfalz ist durch zahlreiche Teichanlagen und kleinstrukturierte Familienbetriebe geprägt, die durch die zunehmende Verbreitung des Fischotters in ihrer Existenz bedroht sind. Die traditionelle bayerische Karpfenteichwirtschaft wurde am 19. März 2021 in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen.

Die Festlegung dieser Maßnahmengebiete ist Teil der vierten Säule des 2013 eingeführten Fischottermanagementplans, der ursprünglich aus Beratung (Säule 1), Prävention (Säule 2) und freiwilligen Ausgleichszahlungen (Säule 3) bestand. Im April 2018 forderte der Bayerische Landtag die Staatsregierung auf, den Plan um eine vierte Säule – die Entnahme von Fischottern – zu erweitern, um in besonderen Fällen, in denen Präventions- und Abwehrmaßnahmen an Erwerbsteichanlagen nicht umsetzbar sind, handeln zu können. Mit der im vergangenen Jahr erlassenen Fischotterverordnung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen.

Weitere Informationen, einschließlich der Allgemeinverfügung und detaillierter Karten der Maßnahmengebiete, sind auf der Website der Regierung der Oberpfalz verfügbar.