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Bundespolizei lässt es krachen – 115 Kilogramm Pyrotechnik sichergestellt

WAIDHAUS/WALDSASSEN– Bei den Fahndern der Bundespolizeiinspektion Waidhaus herrschte am vergangenen Wochenende (15. – 17. Dezember) explosive Stimmung. Die wiedereingeführten Grenzkontrollen brachten 15 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetzt ans Tageslicht. Die Beamten stellten insgesamt 115 Kilogramm an erlaubnispflichtigen und verbotenen Feuerwerkskörpern sicher.

Die Beamten der Bundespolizeiinspektion ließen es am Wochenende ordentlich krachen. Zumindest was die Feststellungen im Bereich der erlaubnispflichtigen und verbotenen Pyrotechnik anbelangt. An den ehemalignen Grenzübergängen in Waldsassen und der A6 in Waidhaus wird seit dem 16. Oktober 2023 wieder verstärkt kontrolliert. Ziel dabei ist es die irreguläre Migration und die Schleusungskriminalität zu bekämpfen. Doch diese verstärkten Kontrollmaßnahmen haben am vergangenes Wochenende insgesamt 15 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetzt aufgedeckt. 

Neben 13 kleiner Mengen an Böllern, Krachern und Raketen, sind am Sonntag auch zwei „pyrotechnische Großtransporte“ ins Netz der Fahnder gefahren.

Am späten Sonntagnachmittag erwischten sie drei Deutsche bei der Einfuhr von ganzen Feuerwerksbatterien und professioneller Pyrotechnik, wie Kugelbomben. Eine Erlaubnis hierfür konnten die „Hobbypyrotechniker“ nicht vorweisen. Die explosive Fracht brachte es auf ein Gesamtgewicht von 60 Kilogramm. Dies entspricht einer Nettoexplosivmasse von 28 Kilogramm.

Nur zwei Stunden später entdeckten die Fahnder weitere 52 Kilogramm Pyrotechnik in dem Kofferraum eines PKWs. Der 18-jährige Deutsche musste die erst kürzlich erworbenen Sprengmittel zur Sicherstellung an die Bundespolizeibeamten abgeben und erhielt zudem eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Die Bundespolizei warnt vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt vor dem Kauf von verbotenen und erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in Tschechien.

Allein in 2022 stellte die Bundespolizei Waidhaus bei 270 Feststellungen 1.000 Kilogramm an Böllern, Raketen und Tischfeuerwerken sicher.

Die Einkaufstour an grenznahen Märkten in Tschechen endet allzu oft mit einer Strafanzeige bei der Bundespolizei. Vor allem wenn es um Feuerwerkskörper und Pyrotechnik geht. Das Angebot ist groß. Böller wie „Salute“ und „La Bomba“ sind mit verlockenden Preisen für das alljährliche Sylvester-Feuerwerk günstig zu erwerben. Doch viele der vermeintlichen Schnäppchen sind in Deutschland verboten und unterliegen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes. 

Was ist erlaubt und was ist verboten?

In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z. B. CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen.

Feuerwerkskörper sind in Deutschland in vier Kategorien unterteilt: Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen fallen unter die erlaubnisfreie Kategorie F1. Auch Böller, Raketen und Feuerwerke mit der Kennzeichnung F2 sind mit der zugelassenen BAM- und CE-Kennzeichnung erlaubnisfrei.

Die Gruppen F3 und F4 sind in Deutschland nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben, einzuführen und zu benutzen.

Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener und erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.

Die Bundespolizei warnt vor gefälschten Produkten

Auch wenn die Kategorien F1 und F2 in Deutschland zulässig sind, kursieren eine Vielzahl von pyrotechnischen Produkten mit gefälschter F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen. Diese sind nur schwer erkennbar und unterliegen den Bestimmungen des deutschen Sprengstoffgesetzes. 

Die Bundespolizei leitet bei entsprechenden Feststellungen Strafverfahren ein, die nicht zuletzt in empfindlichen Geldstrafen enden. Für wenige Kilogramm Feuerwerkskörper können somit mehrere Tausend Euro fällig werden.