Polizei stoppt tickende Zeitbombe
WINDISCHESCHENBACH. Gestern kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Weiden einen Lkw mit litauischer Zulassung. Das Fazit der Kontrolle: Drei Anzeigen wegen Verstößen gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften und eine Anzeige aufgrund vier abgefahrener bzw. mangelhafter Reifen.
Gegen 10.10 Uhr kontrollierten die Beamten der Schwerverkehrskontrollgruppe auf der A 93 in Fahrtrichtung Hochfranken einen litauischen Lkw auf dem aufgelassenen Parkplatz bei Scherreuth.
Zunächst fiel den Beamten während der technischen Überprüfung des Fahrzeugs auf, dass vier der sechs vorhandenen Reifen am Sattelauflieger ohne Profil waren. Das Fahren mit Reifen ohne die nötige Profiltiefe von 1,6 Millimeter stellt aufgrund der geringeren Haftung auf dem Asphalt allein für sich schon ein erhöhtes Unfallrisiko dar. In diesem Fall kommt jedoch erschwerend hinzu, dass die Karkassen bei allen abgefahrenen Reifen kurz vor dem Ablösen waren, was zum Platzen der Reifen hätte führen können.
Da das Sattelgespann mit 20 Tonnen Lithium-Ionen-Akkus beladen war, welche von Österreich nach Wilhelmshaven transportiert werden sollten, wurde die Kontrolle auf gefahrgutrechtliche Vorschriften ausgeweitet.
Hierbei wurde festgestellt, dass der 50-jährige Fahrer aus Weißrussland ungültige Unfallmerkblätter mit sich führte, da sich der Inhalt sowie Form und Ausgestaltung ab 01.07.2018 geändert haben. Der 50jährige konnte lediglich ungültige, veraltete Unfallmerkblätter vorweisen.
Fahrzeugführer, die Gefahrengüter transportieren, müssen sogenannte Unfallmerkblätter mit sich führen. In ihnen sind Verhaltensregeln beschrieben, wie sich Fahrer bei einem Unfall oder Austritt von Gefahrgut verhalten sollten. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Gefahrengut transportierenden Fahrzeuge mit gültigen Unfallmerkblättern auszurüsten.
Weiterhin befand sich im Fußraum des Führerhauses eine Gasflasche ohne Ventilschutz und völlig ungesichert, sodass diese hätte umherfallen können.
Viele Fahrer führen Gasflaschen mit sich, mit denen sie sich in ihren Pausen warme Speisen zubereiten. Allerdings ist nach dem Kochen das Kochfeld abzuschrauben und das Ventil mittels Ventilschutz zu schützen. Weiterhin muss die Gasflasche beim Transport gesichert sein. Geschieht dies nicht, kann es beim Umstürzen der Flasche zu einer Beschädigung des Entnahmeventils kommen und Gas ausströmen.
Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt bis zum Wechsel aller vier mangelhaften Reifen sowie ordnungsgemäßer Sicherung der Gasflasche untersagt. Ihm wurde zudem eine Kopie eines gültigen Unfallmerkblattes ausgehändigt. Im Anschluss setzte er seine Fahrt fort. Ihn erwartet nach dieser Kontrolle ein Bußgeld in Höhe von 510 Euro, der Unternehmer wird mit 300 Euro zur Kasse gebeten.