Nach dem Wildunfall zählt das verletzte Tier – nicht nur die Versicherungsbescheinigung
Eine Autofahrerin meldete einen Wildunfall – aber erst Stunden später. Die Polizei Schwandorf zeigt sie wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Jagdgesetz an.
SCHWANDORF. Ein Wildunfall lässt sich manchmal trotz aller Vorsicht nicht verhindern. Was danach passiert, liegt jedoch in der Verantwortung des Menschen: Ein verletztes Tier braucht schnelle Hilfe. Wer sich erst Stunden später wegen einer Bescheinigung für die Versicherung meldet, lässt möglicherweise ein Tier unnötig lange leiden.
Eine 59-jährige Schwandorferin kam am Donnerstag gegen 10 Uhr zur Polizei, um einen Wildunfall von etwa 6.30 Uhr anzuzeigen. Nach Darstellung der Polizei ging es ihr dabei lediglich um die Unfallbescheinigung. Um eine Nachsuche nach dem verletzten Tier habe sie sich nicht gekümmert. Der Schaden am Fahrzeug beträgt rund 1700 Euro.
Neben der Bescheinigung erhält die Frau nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Jagdgesetz.
Blech lässt sich reparieren – ein verletztes Tier leidet
Die Meldung eines Wildunfalls dient nicht allein der Schadensregulierung. Sie ermöglicht es, die zuständigen Jäger zu verständigen, damit ein verletztes Tier gesucht und gegebenenfalls von seinem Leiden erlöst werden kann.
Ein Tier, das nach dem Zusammenstoß davonläuft, ist deshalb noch lange nicht unverletzt. Sein Verschwinden darf kein Grund sein, einfach zur Tagesordnung überzugehen.
Den eigenen Blechschaden im Blick zu haben und das möglicherweise schwer verletzte Tier sich selbst zu überlassen, ist ein egoistischer Umgang mit der Natur. Verantwortung endet nicht am Straßenrand. Deshalb gilt: Unfallstelle sichern und die Polizei unverzüglich verständigen, damit die notwendige Hilfe organisiert werden kann.
Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung der Polizei. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

